Gemeinsame Meldung von agisra e.V., dem Abschiebungsreporting NRW und dem Dachverband der autonomen Frauenberatungsstellen NRW e.V.
[Köln/ Essen]
Anlässlich der heutigen Befassung des Integrationsausschusses des Landtages NRW mit der „Umsetzung der Istanbul-Konvention im Aufenthaltsrecht“ (Bericht der Landesregierung vom 03. Juli 2025) appellieren agisra e.V., das Abschiebungsreporting NRW und der Dachverband der autonomen Frauenberatungsstellen NRW e.V. an die Landesregierung, gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder in Nordrhein-Westfalen sofort und umfassend vor Abschiebungen zu schützen. Die drei Organisationen fordern einen sofortigen Erlass auf NRW-Ebene, der mindestens verbindliche Duldungsregelungen für die betroffene Gruppe normiert, die einen umfassenden Schutz vor Abschiebungen bieten. Daneben fordern die Verbände die Landesregierung auf, Druck auf die Bundesregierung bei der aufenthaltsrechtlich vorgesehenen Änderung des Aufenthaltsgesetzes im Rahmen der Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention zu machen. Hier könnte NRW im Rahmen einer Bundesratsinitiative vorangehen und konkrete Vorschläge einbringen.
Deutschland hat die verbindlichen Garantien aus dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, bekannt als Istanbul-Konvention, bisher unzureichend im Aufenthaltsrecht verankert. Eine bundesweite Recherche des ARD-Magazins MONITOR hatte im Juli 2025 die bundesweit mangelhafte Umsetzung der rechtlichen Garantien offen gelegt. Für Negativ-Schlagzeilen sorgte zudem die Abschiebung einer gewaltbetroffenen Frau mit ihren vier Kindern aus Köln nach Albanien im Mai 2025, die dort erneut mit der Gewalt des zuvor in Deutschland strafrechtlich verurteilten Täters konfrontiert worden waren. Agisra e.V. und das Abschiebungsreporting NRW hatten sich aus diesem Grund im Rahmen eines Offenen Briefes unter anderem an die zuständige Landesministerin Josefine Paul sowie die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Henriette Reker gewendet. Bis heute gab es keine offizielle schriftliche Antwort der beiden Politikerinnen.*
Sophia Çora, agisra e.V.:
„Gewaltbetroffene und akut von Feminiziden bedrohte Frauen und ihre Kinder können nicht warten, bis der Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Nordrhein-Westfalen beschlossen worden ist. Sie brauchen sofort Schutz vor Abschiebungen. Täglich haben wir in unserer Beratung mit Frauen und Kindern zu tun, denen akut die Abschiebung droht und damit die Gefahr von weiteren Feminiziden Realität wird.“
Sebastian Rose, Abschiebungsreporting NRW:
„Es reicht nicht, nur auf die Bundesebene zu verweisen, wie es die Landesregierung im Gleichstellungsausschuss und im Integrationsausschuss des Landtages macht. Nordrhein- Westfalen braucht sofort eine umfassende Erlassregelung, die gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder umfassend vor Abschiebungen schützt. Andere Bundesländer wie Schleswig-Holstein machen vor, dass dies auch auf Landesebene sofort möglich ist.“
Dachverband der autonomen Frauenberatungsstellen NRW e.V.:
„Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung – auch für Frauen und Kinder mit prekärem Aufenthaltsstatus. Die Rechtslage für geflüchtete Frauen und Migrantinnen muss verbessert werden: Artikel 59 und 60 der Istanbul-Konvention sowie das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Januar 2024 (Az. C-621/21) müssen als Grundlage für Gewaltschutz und -hilfe anerkannt werden – unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Wir fordern die Politik auf, sofort zu handeln und umfassenden Gewaltschutz zu gewährleisten.“
*Nachtrag 11.09.2025: Familien- und Integrationsministerin Josefine Paul (Bündnis 90/ Die Grünen) hat im Rahmen ihrer „Chancentour“ am 12. August 2025 die Informations- und Beratungsstelle von und für Migrantinnen und geflüchtete Frauen – agisra e. V. besucht. Neben agisra beteiligten sich acht weitere Kölner Organisationen an dem Gespräch.
Kontakt
Abschiebungsreporting NRW
Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V., Köln
Sebastian Rose
Telefon 0221 / 972 69 32
Mobil 01575 / 40 35 862
E-Mail: rose (at) abschiebungsreporting.de
Agisra e.V., Köln
Adrijane Mehmetaj-Bassfeld / Sophia Çora
Telefon +49 221 124 019 oder +49 221 139 0392
E-Mail: info (at) agisra.org
Dachverband der autonomen Frauenberatungsstellen NRW e.V., Essen
E-Mail: mail (at) frauenberatungsstellen-nrw.de
Anlage
Offener Brief von agisra e.V. und Abschiebungsreporting NRW: Abschiebung einer alleinerziehenden, gewaltbetroffenen Mutter mit vier minderjährigen Kindern nach Albanien – Umsetzung der Istanbul-Konvention im Aufenthaltsrecht in Nordrhein-Westfalen endlich gewährleisten, 03. Juni 2025
Meldung von agisra e.V. und Abschiebungsreporting NRW, Köln: Abschiebung einer alleinerziehenden, gewaltbetroffenen Mutter mit vier Kindern nach Albanien – Verletzung der Istanbul-Konvention und Gefährdung des Kindeswohls, 03. Juni 2025
Abschiebung einer gewaltbetroffenen Mutter mit vier Kindern aus Köln nach Albanien – Missachtung von Menschenrechten, Kinderschutz und der Istanbul-Konvention? Antwort Landesregierung NRW auf Kleine Anfrage im Landtag NRW, 07. August 2025
Bericht der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauen und an den Integrationsausschuss des Landtages NRW zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, 03. Juli 2025
Mehr
*Feminizid: Als Feminizid wird i.d.R. die Tötung von Frauen (aufgrund ihres Geschlechts) bezeichnet. Nach unserer Auffassung umfasst der Begriff jedoch alle Formen geschlechtsspezifischer Tötungen gegen FINTA-Personen (Frauen, inter*, nicht-binäre, trans* und agender Personen). Dabei ist das Geschlecht oder die Geschlechtsidentität der betroffenen Person das entscheidende Motiv. Zu Feminiziden zählen alle Formen geschlechtsspezifischer Tötungen – darunter, Morde aufgrund sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität sowie gezielte Tötungen wie Infantizide (Tötung von Kleinkindern) und Fetizide (Abtreibung von Föten mit weiblichen Geschlechtsmerkmalen). Auch tödliche Verletzungen, etwa infolge weiblicher Genitalverstümmelung, fallen darunter. Der Begriff „Feminizid“ (in Abgrenzung zum Begriff des Femizids) betont dabei die Verantwortung des Staates und die oft vorherrschende Straflosigkeit für patriarchale Gewalt, die bis zum Tod führt.1 Auch wir wollen auf das Versagen des Staates aufmerksam machen und verwenden aus diesem Grund den Feminizid-Begriff.
Informationen zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, bekannt als Istanbul-Konvention, finden sich etwa auf der Seite des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Fachliche Bewertungen und Stellungnahmen zu unter anderem aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen im Rahmen der Regelungen der Istanbul-Konvention gibt es etwa auf der Seite des Deutschen Juristinnenbundes.
Hintergrund
agisra e.V. ist eine autonome, feministische Informations- und Beratungsstelle von und für Migrantinnen und geflüchtete Frauen. agisra bietet psychosoziale Beratung und Unterstützung für Migrantinnen und geflüchtete Frauen an, die von akuter Gewalt betroffen sind und sich in einer aufenthaltsrechtlich unsicheren Situation befinden. agisra berät unabhängig von sozialer und ethnischer Herkunft, Religion, Alter, sexueller Orientierung, Sprachkenntnissen und Aufenthaltsstatus.
Das Projekt „Abschiebungsreporting NRW“ hat im August 2021 seine Arbeit aufgenommen. Die Dokumentationsstelle macht besonders inhumane Aspekte der Abschiebungspraxis in Nordrhein-Westfalen an Einzelfällen öffentlich und nimmt besondere Härten bei Abschiebungen in den Blick. Die Perspektive der Betroffenen steht dabei im Mittelpunkt. Träger des Projektes ist das Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. mit Sitz in Köln.
Ende Mai 2024 hat das Abschiebungsreporting NRW gemeinsam mit dem Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. ein Buch über Abschiebungen in Nordrhein-Westfalen herausgegeben, das kostenlos als PDF zur Verfügung steht:
Sebastian Rose/Sascha Schießl, Abschiebungen in Nordrhein-Westfalen. Ausgrenzung. Entrechtung. Widerstände, Köln 2024. Herausgegeben von Abschiebungsreporting NRW & Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
Im Dachverband der autonomen Frauenberatungsstellen NRW e.V. haben sich 52 autonome Frauenberatungsstellen aus Nordrhein-Westfalen zusammengeschlossen. Die Geschäftsstelle befindet sich in Essen. Gemeinsam engagiert sich der Dachverband für ein gewaltfreies Leben und die gesellschaftliche Gleichberechtigung von Frauen und Mädchen.
1 Grzyb, M., Naudi, M. & Marcuello-Servós, C. (2022). Femicide definitions. In: The World of Women (TWO) Femicide Definitions.