Offener Brief
An die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Josefine Paul,
Völklinger Straße 4, 40219 Düsseldorf
und an die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln
Henriette Reker
Historisches Rathaus
50667 Köln-Innenstadt
und an die Vorsitzende der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderschutzkommission) im nordrhein-westfälischen Landtag
MdL Nina Andrieshen
Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
und an die Vorsitzende des Ausschusses für Gleichstellung und Frauen im nordrhein-westfälischen Landtag
MdL Britta Oellers
Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
und an den Vorsitzenden des Integrationsausschusses im nordrhein-westfälischen Landtag
MdL Dr. Gregor Kaiser
Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
Köln, 03.06. 2025
Abschiebung einer alleinerziehenden, gewaltbetroffenen Mutter mit vier minderjährigen Kindern nach Albanien –
Umsetzung der Istanbul-Konvention im Aufenthaltsrecht in Nordrhein-Westfalen endlich gewährleisten
Sehr geehrte Frau Ministerin Paul,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,
sehr geehrte Frau Abgeordnete Andrieshen,
sehr geehrte Frau Abgeordnete Oellers,
sehr geehrter Herr Abgeordneter Dr. Kaiser,
mit großer Bestürzung und tiefer Wut haben wir erfahren, dass am 7. Mai 2025 eine alleinerziehende Mutter mit ihren vier Kindern, die an die Beratungsstelle agisra e.V. angebunden war, aus Köln nach Albanien abgeschoben wurde – in das Herkunftsland ihres gewalttätigen Ex-Mannes.
Die Frau hatte über 13 Jahre schwerste häusliche Gewalt durch ihren Ehemann erlitten, die Kinder waren der Gewalt seit ihrer Geburt mit ausgesetzt. Der Täter wurde aufgrund zahlreicher nachgewiesener Gewalttaten zum Nachteil aller vier Kinder sowie Gewalttaten und Todesdrohungen zum Nachteil der Frau sowie mehrfacher Ankündigung die Frau und die Kinder umbringen zu wollen, teils auch vor Polizei und vor Gericht, strafrechtlich vom Amtsgericht Köln zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Seit Oktober 2024 saß der Ex-Mann in Untersuchungshaft und wurde nach seiner strafrechtlichen Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe durch die Ausländerbehörde der Stadt Köln im Februar 2025 allein nach Albanien abgeschoben.
Am 7. Mai 2025 hat die Stadt Köln auch die Mutter und ihre Kinder dorthin abgeschoben, praktisch direkt in die Hände des Täters. Er machte sie unmittelbar nach ihrer Ankunft ausfindig und wurde erneut gewalttätig. Aufgrund der mangelnden Gewaltschutzstrukturen im vermeintlich „sicheren Herkunftsland“ Albanien sind die Frau und ihre Kinder der Gewalt nun schutzlos ausgeliefert. Die Bedrohung durch Feminizid und Kindsmord ist ihre brutale Realität.
Die angekündigte Übergabe an Schutzorganisationen oder Schutzorte in Albanien erfolgte mangels Verfügbarkeit und mangels Bemühens durch die beteiligten deutschen und albanischen Behörden nicht.
Dabei hatten Mutter und Kinder in Deutschland erstmalig ein gewaltfreies Leben: Mit der Verurteilung des Täters konnte die Gewaltspirale endlich unterbrochen werden. Bereits zuvor bot die räumliche Distanzierung Raum für erste Schritte der Stabilisierung. Die Kinder besuchten in Köln Schule und Kita, Sport- und Kunstvereine und begannen sich sozial und emotional zu stabilisieren. Das älteste Kind (12 Jahre) befand sich in kinder- und jugendpsychotherapeutischer Behandlung. Aus der fachlichen Stellungnahme des behandelnden Therapeuten ergab sich die Reiseunfähigkeit und dringende Behandlungsbedürftigkeit des ältesten Kindes. Auch mit den beiden nächst älteren Geschwistern fanden erste Aufnahmegespräche statt. Die Mutter lernte, sich als Alleinerziehende ein eigenständiges Leben aufzubauen.
All dies wurde durch die Abschiebung unerwartet beendet. In den frühen Morgenstunden wurde die Familie durch mehrere Beamt:innen aus dem Schlaf gerissen, die willkürlich einige Habseligkeiten zusammenpackten und die Mutter und ihre Kinder mit einem Sammelcharterflugzeug vom Flughafen Düsseldorf zurück in die Gewalt abschoben, aus der sie gerade erst entkommen waren.
Diese Abschiebung ist nicht nur menschlich untragbar, sondern verstößt klar gegen rechtsstaatliche, menschenrechtliche und völkerrechtliche Verpflichtungen, insbesondere gegen das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention).
Wir sind zutiefst besorgt – und wütend.
Missachtung gegenüber der Istanbul-Konvention
Deutschland hat die Istanbul-Konvention im Oktober 2017 mit Wirkung zum 1. Februar 2018 ratifiziert und sich damit völkerrechtlich verpflichtet, alle Frauen und Kinder vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen1.
Artikel 60 verpflichtet dazu, geschlechtsspezifische Verfolgung als Asylgrund anzuerkennen. Artikel 61 enthält das klare Non-Refoulement-Gebot2: Eine Rückführung in einen Staat, in dem Gewalt droht, ist ausdrücklich untersagt. Diese Bestimmungen sind rechtsverbindlich und keine politische Ermessensfrage.
Die Entscheidung, eine Mutter mit dokumentierter Gewalterfahrung und akuter Bedrohung durch den Täter abzuschieben, stellt einen klaren Bruch der Konvention dar und zieht lebensgefährliche Konsequenzen für die Betroffenen mit sich. Mit dieser Entscheidung wird ein fatales, rassistisches Signal an alle von Gewalt betroffenen Menschen gesendet: Es signalisiert, dass ihr Schutz dem restriktiven Aufenthaltsgesetz untergeordnet ist und ihr Leben aufgrund ihrer Herkunft nicht schützenswert ist.
Verstoß gegen Kinderrechte
Die vier Kinder waren nachweislich massiv von der Gewalt des Vaters betroffen. Das jüngste Kind war zum Zeitpunkt des letzten Übergriffs gerade einmal vier Monate alt. Diese Gewalt hat tiefe Spuren hinterlassen: Alle Kinder zeigen deutliche Anzeichen einer Traumatisierung. Besonders das heute zwölfjährige Kind leidet an einer diagnostizierten, akuten posttraumatischen Belastungsstörung, die bereits zu zwei Suizidversuchen geführt hat, wie die Mutter im Beratungsgespräch deutlich benannt hat. Die unerwartete Abschiebung bedeutet eine weitere traumatische Erfahrung, die das seelische Wohlergehen der Kinder extrem gefährdet. Zudem wurden sie bereits erneut Zeug:innen von Gewalttaten des Vaters gegenüber ihrer Mutter. Sie sammeln somit weitere traumatische Erfahrungen, statt, wie gesetzlich vorgeschrieben, davor geschützt zu werden.
Mit der Zwangsrückkehr nach Albanien verlieren die Kinder nicht nur ihre gewohnte und stabilisierende Umgebung, sondern auch die für ihre seelische Genesung so wichtige therapeutische Betreuung und schulische Integration. Dies stellt eine eklatante Verletzung des Kindeswohls dar, wie es in Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention und in § 8a SGB VIII verbindlich festgeschrieben ist.
Besonders besorgniserregend ist, dass die Ausländerbehörde der Stadt Köln in ihrer eigenen „Leitlinie Kindeswohlaspekte. Sicherstellung von Kindeswohlaspekten bei der Prüfung von Bleibeperspektiven und im Rahmen aufenthaltsbeendender Maßnahmen“3 explizit betont, dem Kindeswohl höchste Priorität einzuräumen. In der Leitlinie sind der Ausländerbehörde der Stadt Köln selbst auferlegte Verfahrensvorgaben gebündelt zusammengeführt, damit die Sicherstellung von Kindeswohlaspekten bei allen Entscheidungen der Ausländerbehörde angemessen berücksichtigt wird. Dennoch hat die Behörde die Abschiebung dieser Familie veranlasst, obwohl eindeutig bekannt war, dass die Kinder in Albanien erneut der Gewalt des Vaters ausgesetzt sein würden.
Weiter sieht die Leitlinie vor, dass immer geprüft werden soll, ob Hinderungsgründe bezüglich einer Aufenthaltsbeendigung bestehen, wenn Erkenntnisse vorliegen, die eine Kindeswohlgefährdung betreffen könnten. Das ist bei einem 12-jährigen schwer traumatisierten Kind der Fall. Dennoch wurde die 12-jährige Tochter, die sich in psychotherapeutischer Behandlung befand, abgeschoben, was diesem Grundsatz klar widerspricht. Für die jüngeren Geschwister konnte eine entsprechende therapeutische Versorgung aufgrund der abrupten Abschiebung nicht einmal eingeleitet werden
Außerdem verlangt die Kölner Leitlinie, dass das Jugendamt bei vermuteter Kindeswohlgefährdung einbezogen wird und die weitere Vorgehensweise abgesprochen wird, was hier trotz klarer Gefährdungslage nicht geschah. Und das, obwohl die Familie in ihren übrigen Angelegenheiten vom Jugendamt intensiv begleitet wurde. Ebenso sollen laut der Leitlinie nächtliche Abschiebungen von Familien mit Kindern vermieden werden, doch die Familie wurde in den frühen Morgenstunden aus dem Schlaf gerissen. Die Kinder, darunter ein Baby, wurden eigenhändig von den Beamt:innen aus den Betten geholt, obwohl die Leitlinie ausdrücklich fordert, schlafende Kinder nach Möglichkeit von den Eltern wecken zu lassen, um Traumatisierungen zu vermeiden. Schließlich betont die Leitlinie die Notwendigkeit einer angemessenen Vorbereitung auf die Rückkehr, um emotionale Schocks und psychische Belastungen zu mildern. Auch dies ist nicht erfolgt.
Weiterhin hält die Leitlinie fest, dass Asyllageberichte sowie Informationen über die Kinderrechtssituation in den Zielländern der Abschiebung herangezogen werden sollen. Im Einzelfall, so die Leitlinie weiter, werde zudem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Prüfung von zielstaatsbezogenen Abschiebehindernissen beteiligt. Auch dies ist vorliegend in keiner Weise erfolgt.
Diese zahlreichen Missachtungen der eigenen Leitlinie Kindeswohlaspekte werfen die dringende Frage auf, wie eine Behörde, die sich offiziell dem Schutz von Kindern verpflichtet, eine solch gravierende Fehlentscheidung treffen konnte – wider besseres Wissen und entgegen ihrer eigenen Grundsätze.
Schutzlos im „sicheren“ Herkunftsland Albanien
Laut der dritten Nationalen Bevölkerungsstudie zu Gewalt gegen Frauen 4hat jede zweite Frau (52,9 %) in Albanien bereits Gewalt erlebt, fast jede fünfte schwere körperliche oder sexualisierte Gewalt. 97 % der Betroffenen melden diese Gewalt jedoch nie – aus Angst, Scham oder mangelndem Vertrauen in die Behörden. Das GREVIO-Themengutachten 2024 zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Albanien5 bestätigt diese alarmierende Situation und kritisiert die unzureichende Zahl sicherer Unterkünfte. In ganz Albanien gibt es nur 13 kommunale Notschutzhäuser, deren geographische Verteilung zudem ungünstig ist. Die Expert:innen von GREVIO bemängeln darüber hinaus den mangelhaften Opferschutz, schwache Polizeiinterventionen und fehlende interinstitutionelle Koordination.
Diese strukturellen Defizite machen deutlich, dass Frauen und Kinder in Albanien oft schutzlos der Gewalt ausgesetzt bleiben. Im vorliegenden Fall bestätigt sich dies besonders deutlich, da Mutter und Kinder trotz bekannter akuter Bedrohungslage keinen Schutz vor dem Täter erhalten konnten und können. Kontakt- und Näherungsverbote sowie der Entzug des Sorge- und Umgangsrechts, die in Deutschland erwirkt wurden, sind im Herkunftsland de facto bedeutungslos.
Die Entscheidung der Ausländerbehörde, die Frau mit ihren vier Kindern abzuschieben, hat damit faktisch zugunsten des Täters gewirkt. Dies ist ein untragbarer Zustand. Gewalt- und Kinderschutz dürfen nicht an restriktiven Aufenthaltsgesetzen scheitern, die Albanien pauschal als „sicheres Herkunftsland“ 6einstufen und damit Schutzperspektiven für Betroffene praktisch ausschließen.
Rechtspolitische und humanitäre Konsequenzen
Anlass des Offenen Briefes ist eine konkrete Abschiebung aus der Stadt Köln. Konstellationen wie diese sind allerdings keine Einzelfälle. Dem Abschiebungsreporting NRW sind ähnliche Fälle aus Nordrhein-Westfalen bekannt, die nichtöffentlich geblieben sind.
Wir fordern daher mit Nachdruck:
Bezogen auf den Kölner Fall:
- Sofortige Aussetzung der Abschiebung und Rückholung der Frau und der vier Kinder
- Klärung, warum die Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention im konkreten Fall unberücksichtigt blieben
- Klärung, warum die Kölner Leitlinie „Kindeswohlaspekte“ in weiten Teilen missachtet wurde
Generelle Forderungen:
- Eine umfassende Härtefallprüfung bei allen aufenthaltsrechtlichen Verfahren, die den Vorgaben der Istanbul-Konvention und des Non-Refoulement-Gebots und besonderen Schutzbedarfs traumatisierter Minderjähriger gerecht wird.
- Einrichtung eines landesweiten Schutzmechanismus, der sicherstellt, dass Entscheidungen der Ausländerbehörden in NRW systematisch auf Konventionskonformität mit der Istanbul-Konvention geprüft werden. Dies muss auch gelten, wenn Abschiebungen auf Basis von Bescheiden des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vollstreckt werden. Zur Umsetzung eines flächendeckenden Schutzmechanismus bedarf es einer landesweiten Erlassregelung.
- Transparente und regelmäßige Berichterstattung des Ministeriums an den Landtag NRW, wie die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Abschiebungsfällen in Nordrhein-Westfalen gewährleistet wird.
- Schulung aller beteiligten Behörden, insbesondere der Ausländerbehörden, Polizei und Jugendämter, Gerichte und Richter:innen zu den relevanten Aspekten der Istanbul-Konvention und der Gefährdungsabschätzung bei Gewaltbetroffenen.
- Konsequente Anwendung der eigenen Leitlinien zur Berücksichtigung von Kindeswohlgefährdung durch die Ausländerbehörden.
- Landesweit gültige Erlassregelung zum Schutz von Kinderrechten bei Abschiebungen
Gewaltschutz muss über die deutsche Grenze hinausgedacht werden.
Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt muss länderübergreifend gewährleistet sein, insbesondere, wenn Abschiebungen in Länder erfolgen, die keine ausreichenden Schutzstrukturen bieten. Die Einstufung bestimmter Staaten als „sichere Herkunftsländer“ leugnet oft die tatsächlichen Lebensrealitäten der Betroffenen und ignoriert die Gefahr von Traumatisierungen und erneuter Gewalt.
Solange nicht verbindlich geregelt ist, wie und wo betroffene Frauen und Kinder konkret Schutz finden, bleibt das „sicher“ auf dem Papier nichts weiter als ein Vorwand und ein bequemer Weg, um Verantwortung abzugeben und das Problem schlicht über die Grenze zu schieben.
Diese Praxis ist nicht nur rechtswidrig, sondern auch rassistisch: Sie vermittelt die Botschaft, dass das Leben und die Sicherheit von nichtdeutschen Frauen und Kindern gleichgültig sind, solange die Probleme nur außerhalb unserer Grenzen verschwinden.
Appell an Ihr Verantwortungsbewusstsein
Sehr geehrte Frau Ministerin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
die aktuelle politische Lage lässt vermuten, dass es in den Behörden oft nur noch um Zahlen geht: möglichst viele Abschiebungen sollen der Öffentlichkeit vorgewiesen werden.
Doch wo gewaltbetroffene und traumatisierte Menschen involviert sind, muss gemeinsam ein anderes Signal gesendet werden: dass Gewaltschutz, Kinderschutz und menschenrechtliche Verpflichtungen über politischem Druck stehen, insbesondere wenn dieser durch sicherheitspolitische Debatten verzerrt ist.
Ein Staat, der sich dem Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt verpflichtet hat, muss auch dann verlässlich handeln, wenn es unbequem wird – gerade in Zeiten erhitzter öffentlicher Debatten. Wenn dieser Anspruch nicht greift, bleibt er eine leere Behauptung.
Wir fordern Sie eindringlich auf, unverzüglich alle notwendigen Schritte einzuleiten, um die getroffene Entscheidung zu revidieren, die Leben der Mutter und ihrer Kinder zu schützen und das Vertrauen in einen wirksamen Gewaltschutz wiederherzustellen. Jede weitere Untätigkeit gefährdet Menschenleben und verletzt grundlegende menschenrechtliche Verpflichtungen.
Mit nachdrücklicher Hochachtung
Agisra e.V.
Abschiebungreporting NRW
Kontakt
Agisra e.V., Köln
Adrijane Mehmetaj-Bassfeld / Sophia Çora
Telefon +49 221 124 019 oder +49 221 139 0392
E-Mail: info (at) agisra.org
Abschiebungsreporting NRW
Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V., Köln
Sebastian Rose
Telefon 0221 / 972 69 32
Mobil 01575 / 40 35 862
E-Mail: rose (at) abschiebungsreporting.de
www.abschiebungsreporting.de
Mehr
Mehr Informationen zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, bekannt als Istanbul-Konvention, finden sich etwa auf der Seite des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Hintergrund
agisra e.V. ist eine autonome, feministische Informations- und Beratungsstelle von und für Migrantinnen und geflüchtete Frauen. agisra bietet psychosoziale Beratung und Unterstützung für Migrantinnen und geflüchtete Frauen an, die von akuter Gewalt betroffen sind und sich in einer aufenthaltsrechtlich unsicheren Situation befinden. agisra berät unabhängig von sozialer und ethnischer Herkunft, Religion, Alter, sexueller Orientierung, Sprachkenntnissen und Aufenthaltsstatus.
Das Projekt „Abschiebungsreporting NRW“ hat im August 2021 seine Arbeit aufgenommen. Die Dokumentationsstelle macht besonders inhumane Aspekte der Abschiebungspraxis in Nordrhein-Westfalen an Einzelfällen öffentlich und nimmt besondere Härten bei Abschiebungen in den Blick. Die Perspektive der Betroffenen steht dabei im Mittelpunkt. Träger des Projektes ist das Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. mit Sitz in Köln. Mehr Informationen finden Sie hier.
Ende Mai 2024 hat das Abschiebungsreporting NRW gemeinsam mit dem Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. ein Buch über Abschiebungen in Nordrhein-Westfalen herausgegeben, das kostenlos als PDF zur Verfügung steht:
Sebastian Rose/Sascha Schießl, Abschiebungen in Nordrhein-Westfalen. Ausgrenzung. Entrechtung. Widerstände, Köln 2024. Herausgegeben von Abschiebungsreporting NRW & Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
1 Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2017): Deutschland ratifiziert Istanbul-Konvention; https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/deutschland-ratifiziert-istanbul-konvention-119928.
2 Council of Europe Treaty Series (2011): Council of Europe Treaty Series — № 210
Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und erläuternder Bericht; https://rm.coe.int/1680462535.
3 Stadt Köln, Sicherstellung von Kindeswohlaspekten bei der Prüfung von Bleibeperspektiven und im Rahmen aufenthaltsbeendender Maßnahmen. Leitlinie Kindeswohlaspekte, September 2023. https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=926849&type=do
4 Instituti i Statistikave (INSTAT), Agjencia e Kombeve të Bashkuara për Barazi Gjinore dhe Fuqizimin e Grave (UN Women), & Fondi i Popullsisë i Kombeve të Bashkuara (UNFPA). (2018). Vrojtim Kombëtar me Bazë Popullatën 2018: Dhuna ndaj Grave dhe Vajzave në Shqipëri. INSTAT. https://www.undp.org/sites/g/files/zskgke326/files/migration/al/Dhuna-ndaj-Grave-dhe-Vajzave-studimi-2018.pdf.
5 GREVIO (2024): First thematic evaluation report. Building trust by delivering support, protection and justice.
ALBANIA. Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence (GREVIO), https://rm.coe.int/grevio-s-first-thematic-evaluation-report-on-albania/1680b1a0ca.
6 Deutscher Bundestag (2017): Inneres — Unterrichtung — hib 604/2017. Bericht zu sicheren Herkunftsstaaten. https://www.bundestag.de/webarchiv/535178-535178
Politische Aufarbeitung