Rhein-Sieg-Kreis: Nationale Stelle zur Verhütung von Folter dokumentiert nächtliche Familientrennung

Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter hat am 06. Februar 2025 am Flughafen München die Trennung einer Familie mit minderjährigen Kindern bei einer Abschiebung aus Windeck beobachtet und dokumentiert. Der Rhein-Sieg-Kreis und in Amtshilfe die Zentrale Ausländerbehörde Coesfeld waren für die Abschiebung verantwortlich. Mit der Familie wurden insgesamt 45 Personen aus Berlin, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen mit einem Sammelcharter nach Aserbaidschan abgeschoben. Begleitet wurde die Abschiebung von 56 Bundespolizist:innen und 12 bayerischen Landespolizist:innen.

Aus den veröffentlichten Dokumenten der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter und der Stellungnahme des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) geht hervor, dass die Familie nachts in Windeck abgeholt worden sei. Mit viel Zeitpuffer sei sie nach München gebracht worden. Die Fahrt habe von 2 Uhr bis 8.45 Uhr gedauert. Von der fünfköpfigen Familie sei der Familienvater demnach zurückgeblieben, weil er sich selbst verletzt hatte und deshalb in stationäre Behandlung gebracht wurde. Die Abschiebung sei aber nicht abgebrochen worden, stattdessen wurden drei minderjährige Kinder mit ihrer Mutter vom Vater und Ehemann getrennt. In dem Bericht der Nationalen Stelle ist auch von einem kranken siebenjährigen Kind die Rede, dass von einer Familientrennung betroffen gewesen sei. Das Ministerium spricht von einem „jüngsten Kind“ mit „gesundheitlichen Einschränkungen“. Gemeinsam mit den minderjährigen Kindern und deren Mutter transportiert worden sei ein Mann aus dem Kreis Warendorf, den die Beamt:innen bereits zuvor abgeholt hätten. Bei ihm sei eine Suchterkrankung diagnostiziert und es hätten weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen vorgelegen. Außerdem sei er „in der Vergangenheit durch agressives Verhalten in Erscheinung getreten“. Der Bericht der Nationalen Stelle soll in den Jahresbericht 2025 aufgenommen werden.

Die nächtliche Familientrennung macht erneut deutlich, wie die Praxis in Nordrhein-Westfalen auch bei Minderjährigen oft aussieht. Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter weist auf die UN-Kinderrechtskonvention hin, nach der bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt ist, der vorrangig zu berücksichtigen ist. Eine Familie wird nachts abgeholt, um über knapp 7 Stunden aus dem Rhein-Sieg-Kreis nach München gebracht zu werden, um von dort am nächsten Vormittag abgeschoben zu werden. Ein weiterhin gültiger Erlass der Landesregierung* mit der Bitte an die Ausländerbehörden Abschiebungen von Kindern unter 14 Jahren nicht in der Zeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr beginnen zu lassen, scheint keine Relevanz zu haben, wenn die Behörde eben entscheidet, die Familie auf einen Sammelcharterflug vom Flughafen München zu buchen. Auch der gemeinsame Transport von Minderjährigen mit einem fremden, noch dazu gesundheitlich vulnerablen Mann, ist nicht kindeswohlgerecht. Rhein-Sieg-Kreis und Zentrale Ausländerbehörde Coesfeld fallen mit einer solchen Praxis erneut negativ auf.

Familientrennungen in NRW regelhaft zu beobachten
Familientrennungen von Familien mit minderjährigen Kindern oder von Paaren sind im Abschiebungsvollzug in Nordrhein-Westfalen regelmäßig festzustellen. Das Abschiebungsreporting NRW selbst hat diverse Fallkonstellationen dokumentiert und kommentiert (siehe etwa Familientrennungen in Remscheid, Köln, Gelsenkirchen, Kreis Borken, Oberbergischer Kreis). Die Unabhängige Abschiebungsbeobachtung NRW, die bei der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe angesiedelt ist, hat in ihrem Jahresbericht 2024 erneut Familientrennungen kritisiert und empfohlen eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die Familientrennungen bei Abschiebungen grundsätzlich untersagt. Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter fordert unter Verweis auf die Rechte von Kindern aus der in Deutschland verbindlichen UN-Kinderrechtskonvention, dass Familien durch eine Abschiebung nicht getrennt werden sollen.

Begünstigung von Familientrennungen durch mangelhafte Erlasslage in Nordrhein-Westfalen
Seit Jahren erfolgen diese Menschenrechtsverletzungen bei Abschiebungen, die besonders die Minderjährigen treffen, seit Jahren handelt die nordrhein-westfälische Landesregierung nicht. Dem steigenden Abschiebedruck wird Vorrang gegeben. In einer seit vielen Jahren in NRW geltenden und zuletzt 2016 überarbeiteten „Checkliste zur Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von Rückführungsmaßnahmen“** heißt es lapidar: „Die Trennung der Familie sollte wenn möglich vermieden werden.“ In „unvermeidbaren Fällen“ sind demnach Gründe für die Trennung aktenkundig zu machen. Schon seit mehreren Jahren kündigt die Landesregierung an, diese Checkliste überarbeiten zu wollen. Darin solle der „Fokus noch stärker auf das Kindeswohl gelegt“ werden, so die Landesregierung im August 2025 in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Landtag. Die Landesregierung bestätigt in einem Bericht an den Integrationsausschuss des Landtages im Januar 2026, dass die Checkliste weiterhin in Überarbeitung sei. Auch in einer Antwort auf eine vorhergehende Kleine Anfrage im Landtag gab die Landesregierung im März 2025 an, sie prüfe „Ansätze, um die Kindeswohlinteressen in diesen herausfordernden Situationen noch weiter zu verbessern“. Das MKJFGFI stehe dazu im Austausch mit Expert:innen. Es habe ein Workshop „zwischen Mitarbeitenden eines kommunalen Jugendamtes, die zuvor auf Einladung des MKJFGFI die Rückführungsmaßnahme einer Familie begleiteten, und den für die Durchführung von Rückführungsmaßnahmen zuständigen kommunalen und Zentralen Ausländerbehörden zum Thema „Rückführungen von Familien mit Kindern““ stattgefunden. Den Bedarf für bundesgesetzliche Anpassungen sehe die Landesregierung nicht (siehe Landtag NRW Drucksache 18/13024). Im November 2025 gab die Landesregierung auf Anfrage im Landtag dann an, dass der vorgenannte Workshop zweimal stattgefunden habe und damit 40 Personen von fünf Zentralen Ausländerbehörden und 35 kommunalen Ausländerbehörden erreicht worden seien. Angesichts von allein 81 kommunalen Ausländerbehörden und hunderten Personen Vollzugspersonal in Nordrhein-Westfalen wird die große Leerstelle deutlich sichtbar.


Regelmäßige Kritik der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter an Praxis in Nordrhein-Westfalen
Das Mandat der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter beruht auf dem Zusatzprotokoll zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe. Die vom Land Nordrhein-Westfalen mitfinanzierte Einrichtung ist eine unabhängige nationale Einrichtung zur Prävention von Folter und Misshandlung in Deutschland. Jedes Jahr beobachtet die Stelle stichprobenartig in wenigen Fällen auch Abschiebungsflüge aus verschiedenen Bundesländern. Die offen gelegten Missstände sind regelmäßig eklatant. In seinem Jahresbericht 2023 hatte die Nationale Stelle eine unrechtmäßige Abschiebung nach Nigeria im November 2023 entgegen eines Gerichtsbeschlusses offen gelegt. Diese betraf eine Abschiebung im Verwaltungsgerichtsbezirk Gelsenkirchen, die nicht rechtzeitig abgebrochen worden war.


* Der Runderlass „Abschiebung von Familien mit Kindern zur Nachtzeit“ vom 13. Januar 2016 ist im Mai 2022 für weiterhin gültig und anwendbar erklärt worden. Auf der Website des Landes NRW Recht.NRW.de steht der Erlass dennoch weiterhin in der Rubrik „historisch“.

** Die „Checkliste zur Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von Rückführungsmaßnahmen“ ist im Mai 2022 für weiterhin gültig und anwendbar erklärt worden. Auf der Website des Landes NRW Recht.NRW.de steht sie dennoch weiterhin in der Rubrik „historisch“.

Kontakt
Abschiebungsreporting NRW
Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V., Köln
Sebastian Rose
Telefon 0221 / 972 69 32
Mobil 01575 / 40 35 862
E-Mail: rose (at) abschiebungsreporting.de

Mehr
Nationale Stelle zur Verhütung von Folter, Besuchsbericht Abschiebung München – Baku (Aserbaidschan), 06. März 2025

Stellungnahme Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, 28. April 2025

Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres und Heimat, 30. April 2025

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