Ausländerbehörde der Stadt Gelsenkirchen trennt wieder eine Familie

Mann und zwei Kinder (9 Jahre, 14 Jahre) werden nach Armenien abgeschoben, während Frau stationär in Psychiatrie behandelt wird

Ende Oktober 2023 hat die Ausländerbehörde der Stadt Gelsenkirchen eine yezidische Familie voneinander getrennt. Während die Ehefrau sich seit einigen Wochen in stationärer Behandlung in einer Psychiatrie befand, schob die Behörde den Ehemann und zwei Kinder (9 Jahre, 14 Jahre) nach Armenien ab. Die Familie lebte mit kurzer Unterbrechung seit mehr als zehn Jahren in Nordrhein-Westfalen, das jüngere Kind ist hier geboren. Nun blieb einzig eine volljährige Tochter, die eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland hat und hier eine Ausbildung absolviert, mit ihrer Mutter in Nordrhein-Westfalen.

Sebastian Rose vom Abschiebungsreporting NRW, Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.:

Familientrennungen von Familien mit minderjährigen Kindern müssen in Nordrhein-Westfalen ein absolutes Tabu sein. Es ist skandalös, dass die Gelsenkirchener Ausländerbehörde die Abschiebung einer Familie plant, obwohl sie genau weiß, dass ein Elternteil seit Wochen stationär in einer Psychiatrie behandelt wird. Offenbar werden Familientrennungen als völlig normal angesehen. Dabei verstoßen sie bei Abschiebungen gegen die eindeutige und verbindliche Vorgabe der UN-Kinderrechtskonvention, Kinder nicht gegen den Willen der Eltern von diesen zu trennen.1 Das Kindeswohl ist bei allen behördlichen Maßnahmen vorrangig zu berücksichtigen. Die Ausländerbehörde muss sofort die Wiedereinreise des Ehemannes und der beiden Kinder erlauben!

Familientrennungen von Familien mit minderjährigen Kindern werden in Gelsenkirchen systematisch in Kauf genommen. Erst 2022 hat die Ausländerbehörde Gelsenkirchen eine 6-köpfige nigerianisch-deutsche Familie getrennt und mehreren kleinen Kindern den Vater entzogen.

Bei der yezidischen Familie hatte es bereits ein Jahr zuvor, im Sommer 2022, mehrere gewaltvolle Abschiebeversuche gegeben. Bei einem dieser Versuche wurde auch das Spezialeinsatzkommando (SEK) hinzugezogen, die Abschiebung aber schließlich aufgrund der Gesundheitsgefährdung der schon damals erkrankten Frau abgebrochen. Bei der Frau und den Kindern blieben von diesem Einsatz deutliche Spuren und psychische Belastungen zurück. Die Frau befand sich direkt im Anschluss an den SEK-Einsatz für rund 2,5 Monate in stationärer psychiatrischer Behandlung. Damals soll es dann auch zu einem Versuch der Abschiebung der Frau aus dem Krankenhaus heraus gekommen sein. Das wäre ein absoluter Tabubruch.

Trotz eines Bekenntnisses von CDU und Bündnis 90/ Die Grünen im Koalitionsvertrag von 2022, dass Abschiebungen aus Krankenhäusern und psychiatrischen Einrichtungen heraus nicht stattfinden sollen2, gibt es auch 1,5 Jahre nach Regierungsantritt keinen Erlass der Landesregierung, der solche Abschiebungen kategorisch verbietet. Die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen verbieten dagegen Abschiebungen aus Krankenhäusern während einer laufenden stationären Behandlung. Es ist ein politisches Armutszeugnis, dass in NRW ein solcher menschenrechtlicher Minimalstandard nicht gilt. Das Düsseldorfer Ministerium für Flucht und Integration ist aufgerufen, die Praktiken der Ausländerbehörde in Gelsenkirchen sofort zu überprüfen.

Weil die Familie 2022 unter dem weiter bestehenden enormen Druck der Ausländerbehörde keinen Ausweg sah, flüchtete sie schließlich für einige Monate nach Frankreich, kehrte aber im September 2023 nach Gelsenkirchen zurück und suchte erneut – und vergeblich – Schutz beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.3

Die yezidische Familie lebte seit rund 10 Jahren fast durchgängig in Deutschland, der 9-jährige Sohn wurde hier geboren und kennt Armenien nicht. Der 14-jährige Sohn besuchte über mehr als sieben Jahre Schulen in Gelsenkirchen. Doch der Familie wurde mit Ausnahme der volljährigen Tochter bisher ein Bleiberecht verweigert. Die Behörde nutzte hier den Umstand, dass die Familie aus Angst vor einer Abschiebung falsche Angaben zu ihrem Herkunftsland gemacht hatte. Obwohl die Familie ihr Herkunftsland längst aufgeklärt und alle Dokumente offen gelegt hat, verweigerte die Stadt Gelsenkirchen sowohl den Eltern als auch den Kindern ein eigenes Aufenthaltsrecht. Dabei dürfen Kindern die Fehler ihrer Eltern bei der Identitätsklärung rechtlich nicht entgegen gehalten werden. Kinder haben eigene Rechte, die hier grob verletzt worden sind. Und selbst wenn die Familie einen Fehler gemacht hat: Sie ist längst Teil der Gesellschaft geworden, was sich auch am Werdegang der volljährigen Tochter zeigt. Nur von den Behörden verhängte Arbeitsverbote und der zermürbende Abschiebedruck haben den Eltern die Chance genommen, ebenfalls hier auch beruflich Fuß zu fassen.

Die Anwältin der yezidischen Frau hat nun das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen angerufen und einen vorläufigen Abschiebeschutz beantragt. Denn die Stadt Gelsenkirchen hat trotz vorgelegter, ausführlicher Atteste nie selbst Schritte unternommen, um den Gesundheitszustand der schwer erkrankten Frau aufzuklären. Dies ist aber ihre Pflicht. Die Stadt hat nun eine Stillhaltezusage abgegeben, dass sie bis zur Entscheidung des Gerichts keinen neuen Abschiebeversuch unternehmen wird.

Das Projekt Abschiebungsreporting NRW fordert die Ausländerbehörde Gelsenkirchen auf, dauerhaft auf die Abschiebung der Frau zu verzichten. Die für alle ungemein belastende Familientrennung muss rückgängig gemacht werden. Hilfsweise sollte der Familie eine Eingabe bei der nordrhein-westfälischen Härtefallkommission ermöglicht werden.


Kontakt:
Abschiebungsreporting NRW
Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V., Köln
Sebastian Rose
Telefon 0221 / 972 69 32
Mobil 01575 / 40 35 862
E-Mail: rose@abschiebungsreporting.de
www.abschiebungsreporting.de

Mehr:
Gelsenkirchen/ Nigeria: Sechs Monate nach Familientrennung war Abschiebung letzte Woche Thema im Stadtrat, Report Abschiebungsreporting NRW vom 13. Februar 2023


Familientrennung: Stadt Gelsenkirchen schiebt Mann nach Nigeria ab, Report Abschiebungsreporting NRW vom 17. November 2022


Abschiebung kurz nach Schulabschluss. Stadt Gelsenkirchen schiebt 20-jährige schwer geistig behinderte und in Deutschland geborene Romni mit ihren schwer erkrankten Eltern in den Kosovo ab, Gemeinsame Presseinformation des Projekts „Abschiebungsreporting NRW“ des Komitees für Grundrechte und Demokratie e.V., des Roma Center e.V. und des Bundes Roma Verband e.V., 21. Oktober 2021

1Siehe Artikel 9 der UN-Kinderrechtskonvention.

2 Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen, Koalitionsvereinbarung von CDU und GRÜNEN, 2022–2027, S. 120.

3 Völlig unberücksichtigt blieb bei der Abschiebung nach Armenien auch, dass das kleine 2,8 Millionen-Einwohner:innenland in den letzten Monaten selbst mehr als 100.000 Geflüchtete aus Bergkarabach aufgenommen hat.

Presseberichte

„Skandal“-Trennung? Mutter in Klinik – Kinder abgeschoben, in: Westdeutsche Allgemeine Zeitung vom 14. Dezember 2023

Abschiebungen in NRW: „Ein politische Armutszeugnis“? In: Westdeutsche Allgemeine Zeitung vom 14. Dezember 2023

Abschiebung nach zehn Jahren: Wo das System total versagt, in: Westdeutsche Allgemeine Zeitung vom 14. Dezember 2023

Abschiebungen in Gelsenkirchen: „Nicht um jeden Preis!“ In: Westdeutsche Allgemeine Zeitung vom 09. Januar 2024

Schneller abschieben? In Gelsenkirchen gibt es andere Ideen, in: Westdeutsche Allgemeine Zeitung vom 18. Januar 2024


Politische Aufarbeitung

Antrag „Sicherstellung des Kindeswohls bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen der Ausländerbehörde, Liste Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Integrationsrat und Ratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, 20. Dezember 2023