Erlass Abschiebestopp Iran

Nachdem in der Landtagsdebatte am 03. November 2022 über die Situation im Iran noch Unklarheit über den Abschiebestopp in das Land bestand, hat die Landesregierung am gleichen Tag für mehr Klarheit gesorgt. Abschiebungen aus Nordrhein-Westfalen in den Iran sind nun auch per Erlass vom 03. November 2022 ausgesetzt. Zuvor war die Maßnahme nur per Presseinformation von Ministerin Josefine Paul (Bündnis 90/ Die Grünen) vom 08. Oktober 2022 verkündet worden, blieb aber ganze 26 Tage ohne konkrete Umsetzung.

Der Erlass bietet den Betroffenen nur kurz mehr Sicherheit, ist er doch befristet und gilt nur bis 07. Januar 2023. Auch legt er Ausnahmen fest. So bezieht sich die Aussetzung der Abschiebungen nicht auf sogenannte Gefährder:innen und Personen, für die ein Ausweisungsinteresse im Sinne des § 54 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 und 2 AufenthG besteht. Damit kann schon eine Person mit älterer, aber noch nicht aus dem Register getilgter Vorstrafe in Höhe einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe weiter in den Iran abgeschoben werden.

Nun richten sich die Augen auf die Innenminister:innenkonferenz in der kommenden Woche in München, auf der das Thema bundesweiter Abschiebestopp Iran beraten wird.

Erlass des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 03. November 2022, Rückführungen in den Iran