Analyse von NGO zeigt: Tadschikisches Urteil gegen abgeschobenen Abdullohi Shamsiddin ist rechtswidrig

Während in Deutschland über Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien diskutiert wird, zeigt der Fall von Abdullohi Shamsiddin, was es heißt, Menschen in einen repressiven Folterstaat abzuschieben.

„Sieben Jahre Haft für ein ,Like´“, schrieb die Frankfurter Allgemeine Zeitung im März 2023 nach der Verurteilung von Abdullohi Shamsiddin. Im Januar 2023 hatte die Stadt Dortmund den Oppositionellen nach Tadschikistan abgeschoben. Dort verschwand er zunächst in den Händen seiner Verfolger und wurde im März 2023 zu sieben Jahren Strafhaft verurteilt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatten ihm weder seine Furcht vor politischer Verfolgung noch die Abstammung von seinem Vater Shamsiddin Saidov geglaubt. Dieser ist als führendes Mitglied der in Tadschikistan verbotenen Partei PIWT (englisch: IRPT) in Deutschland als Geflüchteter anerkannt. Seinem Sohn Abdullohi, der seit über zehn Jahren in Deutschland lebte, verweigerte auch die Stadt Dortmund – auch wegen dreier bereits verbüßter Vorstrafen – ein Bleiberecht und die Abschiebung konnte auch durch Eingaben beim Flucht-Ministerium NRW und Proteste von Menschenrechtler:innen nicht verhindert werden.

Die Wiener Menschenrechtsorganisation „Freedom For Eurasia“ hat das Strafurteil gegen Abdullohi Shamsiddin bereits im März 2024 ausgewertet. Nach seiner Ankunft am Flughafen Duschanbe am 19. Januar 2023 verschwand Shamsiddin zunächst in den Händen seiner Verfolger. Durch das Gerichtsurteil vom 29. März 2023 lässt sich mittlerweile nachvollziehen, dass der Oppositionelle während des laufenden Ermittlungsverfahrens vom 26. Januar 2023 bis zum 29. März 2023 inhaftiert war. Wo Shamsiddin in der Woche vorher festgehalten wurde, bleibt aber immer noch unklar.

Laut „Freedom For Eurasia“ war Abdullohi Shamsiddin in diesem Zeitraum Opfer des sogenannten Verschwindenlassens (siehe auch „Enforced Disappearances in Tajikistan, Steve Swerdlow and USC Human Rights Advocacy Group, 2023, Seite 19). Die Organisation schreibt, er sei gefoltert und zu einem Video gezwungen worden, in dem er die Opposition verurteilte. Außerdem habe man seine Frau unter Druck gesetzt, mit den Kindern nach Tadschikistan zurückzukehren.

In der Auswertung des Strafurteils wird deutlich, dass die Verantwortung der deutschen Behörden über die Abschiebung hinaus reicht. Das Smartphone des Betroffenen gelangte über die Abschiebung an die tadschikischen Behörden und war zentrales Beweismittel im Prozess. Es wurde forensisch ausgewertet und anschließend zerstört. Das Gericht verwendete Shamsiddins politische Meinungsäußerungen in sozialen Netzwerken gegen ihn. Außerdem wird ihm die Teilnahme an Demonstrationen in Berlin und Bonn zur Last gelegt sowie eine Versammlung in Dortmund im Herbst 2021, die auf behördliche Menschenrechtsverletzungen in der tadschikischen Stadt Chorugh aufmerksam machte. Chorugh ist die Hauptstadt der Autonomen Region Gorno-Badachschan (GBAO), die zu Tadschikistan gehört. Aufgrund des dortigen gewaltsamen Vorgehens der tadschikischen Behörden gegen Menschenrechtsverteidiger:innen, Journalist:innen und Demonstrierende in der GBAO fordert amnesty international zurzeit einen Abschiebestopp für Menschen aus der Region (siehe Anliegen von Amnesty International Frühjahrstagung der Ständigen Konferenz der Innenminister*innen und -Senator*innen der Länder 19. bis 21. Juni 2024, Seite 5). Die Strafe gegen Shamsiddin wird also unter anderem mit seiner Teilnahme an Versammlungen begründet, die nach deutschem Recht legal waren.

Kein Einzelfall: Aus Bayern abgeschobener Oppositioneller zu 10 Jahren Haft verurteilt

Die Informationen aus dem Strafurteil könnten für andere Asylverfahren von Tadschik:innen in Deutschland relevant sein, denn Abdullohi Shamsiddins Schicksal ist kein Einzelfall. Auch Bilol Kurbonaliyev wurde nach seiner Abschiebung im Herbst 2023 aus Bayern von einem tadschikischen Gericht im Februar 2024 zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der Oppositionelle hatte Ende September 2023 an Protesten gegen den Besuch des tadschikischen Präsidenten Rahmon in Berlin teilgenommen und soll dort ein Ei auf dessen Staatskarosse geworfen haben.

Kontakt:
Abschiebungsreporting NRW
Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V., Köln
Sebastian Rose
Telefon 0221 / 972 69 32
Mobil 01575 / 40 35 862
E-Mail: rose@abschiebungsreporting.de
www.abschiebungsreporting.de

Mehr:
Unlawful court verdict against Tajik dissident Abdullohi Shamsiddin was based on evidence handed by German authorities, Bericht von Freedom For Eurasia vom 19. März 2024

В Таджикистане активист «Группы 24» приговорен к 10 годам заключения, in: Radio Ozodi vom 11. April 2024 (Bericht in russisch)

In Haft nach Abschiebung, in: taz vom 29. Januar 2024

Steve Swerdlow & USC Human Rights Group, Enforced Disappaerances in Tajikistan, 2023

Nach Abschiebung aus Dortmund: Abdullohi Shamsiddin in Tadschikistan zu sieben Jahren Strafhaft verurteilt, Report Abschiebungsreporting NRW vom 8. Mai 2023