Wir stellen in unregelmäßigen Abständen einen Newsletter mit Beiträgen, Presseberichten, Materialien, Projekten/Terminen (Nordrhein-Westfalen und Umgebung) rund um das Thema Abschiebungen und Abschiebungspraxis in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung.
(Wir bitten euch, uns zu informieren über relevante Inhalte, die wir mit aufnehmen könnten.)
Die Landesregierung von CDU und FDP wurde am 15. Mai 2022 abgewählt. Mittlerweile führen CDU und Bündnis 90/ Die Grünen Koalitionsverhandlungen. Die Textpassagen des Sondierungspapiers der beiden Parteien zu den Themen Migration, Integration und Flucht enthalten viele allgemeine Ausführungen. Erst die Koalitionsverhandlungen werden Konkreteres zu Tage fördern. Wird die neue Landesregierung am geplanten Bau eines weiteren Abschiebungsgefängnisses in Düsseldorf festhalten und dafür Millionen Euro Steuergeld einplanen? Werden weiter große Behörden finanziert, um Menschen aus dem Land zu drängen statt die Bleiberechtsberatung in den Fokus zu stellen? In den nächsten Wochen werden wir es erfahren.
Dass es großen Nachholbedarf in NRW gibt, zeigen auch Anfragen bei uns von Menschen aus dem Grenzgebiet zu Niedersachsen, die sich Tag für Tag vor ihrer Abschiebung fürchten und nun fragen, ob sie nicht dorthin umziehen sollten. Niedersachsen hat nämlich Anfang Mai 2022 eine Vorgriffsregelung in Sachen Bleiberecht getroffen, die dort viele Menschen besser vor Abschiebung schützt.
Beiträge
Oberbergischer Kreis: 4-jähriges Mädchen durch Abschiebung nach Sri Lanka vom Vater getrennt
Solomon Omomeje Ayodele ist verzweifelt und fassungslos. Der Oberbergische Kreis hat seine 4-jährige Tochter mit dessen Mutter nach Sri Lanka abgeschoben: trotz eines laufenden Verfahrens zur Prüfung einer Kindeswohlgefährdung durch die Mutter und obwohl sich beide Eltern seit Jahren das Sorgerecht für die Tochter teilten. In den letzten NEWS #4 haben wir über die von uns dokumentierte Abschiebung berichtet. Nun berichteten die Oberbergische Volkszeitung und der Oberbergische Anzeiger darüber.
Obwohl das Sorgerecht auch beim Vater lag, hat dieser von der Abschiebung erst vier Tage danach überhaupt erfahren. Das Kind lebte zuletzt im Haushalt der Mutter. Zum Zeitpunkt der Abschiebung des Mädchens waren drei familiengerichtliche Verfahren beim Amtsgericht Gummersbach anhängig. Das Gericht stellte diese Verfahren nach der Abschiebung ohne Angaben von Gründen ein. Solomon Omomeje Ayodele hat nun mit seiner Anwältin Beschwerde eingelegt, mit Verweis auf die Amtsermittlungspflicht.
Wir fragen uns, wie eine Behörde, die bei all ihren Handlungen stets das Kindeswohl zwingend beachten muss, diese Abschiebung so durchsetzen konnte.
Projekt Abschiebungsreporting NRW: Ein Zwischenstand
Nach rund acht Monaten Arbeit im Projekt „Abschiebungsreporting NRW“ haben wir einen Zwischenstand aufgeschrieben. Was haben wir beobachten können? Wie ist das Projekt angelaufen?
Der Zwischenstand ist Anfang Mai 2022 in den aktuellen INFORMATIONEN (S. 6) des Komitees für Grundrechte und Demokratie e.V veröffentlicht worden. Die bisherige Arbeit beweist, was schon zu vermuten war: Abschiebungen sind immer inhuman und menschenrechtlich abzulehnen. Es gibt keine Abschiebungen ohne besondere Härten. Dies beweisen alle uns bisher gemeldeten Berichte aus der Praxis. Hier geht es zum Volltext.
Wir freuen uns über jedes Feedback, Anregungen, Ideen und Kritik zu unserer Arbeit.
In den aktuellen INFORMATIONEN findet sich auf Seite 7 außerdem ein Text von Britta Rabe zum geplanten weiteren Abschiebungsgefängnis in Düsseldorf sowie auf Seite 5 ein Text von Britta Rabe zur aktuellen Frontex-Infotour.
Die INFORMATIONEN können auch als Print bestellt bzw. abonniert werden.
Nach Abschiebung einer 6-Jährigen aus Schwerte nach Bangladesch: Hoffnung auf Rückkehr für Familie
Einige Monate nach der von uns dokumentierten nächtlichen Abschiebung einer Schwerter Erstklässlerin mit ihren Eltern nach Bangladesch gibt es jetzt Hoffnung auf Rückkehr für die Familie, wie die Ruhr Nachrichten berichten. Unterstützer:innen des AK Asyl Schwerte haben mehrere Gespräche mit dem Kreis Unna geführt. Schwerter Unternehmen helfen dabei, den Eltern Arbeitsplätze anzubieten. Über diesen Weg könnte es möglich sein eine Wiedereinreise der Familie zu organisieren.
Ein Eingestehen der Kreisverwaltung Unna, dass diese Abschiebung, unter der besonders das Kind gelitten hat, hätte abgebrochen werden müssen, ist damit freilich nicht verbunden.
Kreis Unna: Kommunalpolitische Gremien beschäftigen sich mit Mindeststandards bei Abschiebemaßnahmen Im Nachgang unserer gemeinsam mit dem AK Asyl Schwerte formulierten Kritik an einer nächtlichen Abschiebung im Kreis Unna sind dort in den letzten Monaten verschiedene Gespräche über die Abschiebungspraxis organisiert worden. Am 07. Juni 2022 traf sich nun die Ausländerrechtliche Beratungskommission des Kreises Unna in erweitertem Kreis, um über die „Festlegung von Mindeststandards bei Abschiebemaßnahmen“ zu beraten. Noch besser wäre es, erst einmal über die Mindeststandards bei der Bearbeitung von Bleiberechtsanträgen in der Kreisverwaltung zu sprechen. Denn: Warum der Kreis Unna im Frühjahr 2022 ein Ehepaar aus Kamen nach rund 10 Jahren in Deutschland unter unwürdigen Umständen nach Aserbaidschan abschob, obwohl der Ehemann unbefristet bei einem Unternehmen als Sicherungsposten für die Gleissicherung der Deutschen Bahn arbeitete und die Ehefrau schwer psychisch erkrankt war und Bleiberechtsanträge längst gestellt waren, bleibt sein Geheimnis.
Abschiebungsreporting NRW zu Gast bei Radio Fluchtpunkt, dem Magazin der GGUA Flüchtlingshilfe e.V.
Es ist schon wieder drei Monate her, aber wir waren Anfang März 2022 zu Gast bei Radio Fluchtpunkt, dem Magazin der GGUA Flüchtlingshilfe e.V. in Münster. Wer unsere Arbeit näher kennen lernen will und verstehen will, was bei Abschiebungen alles passiert, kann die Sendung jederzeit nachhören.
Verhinderte Abschiebungen Kreis Siegen-Wittgenstein: Bleiberecht für Familie vier Monate nach Abschiebehaft
Familie Muradi (wir berichteten) erhält ein Bleiberecht. Noch im Februar 2022 war Frau Muradi beim Termin in der Ausländerbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein festgenommen und in Abschiebehaft genommen worden, getrennt von Ehemann und drei kleinen Kindern. Nach lautstarker Kritik des breiten Bündnisses „Recht zu Bleiben“ und von tausenden Menschen im Netz kam sie erst nach wenigen Tagen frei und konnte zur Familie zurückkehren, ein Petitionsverfahren beim Landtag wurde eingeleitet. Nun soll die Familie endlich ein Bleiberecht erhalten, nachdem die Härtefallkommission im Nachgang des Petitionsverfahrens über die Situation der Familie beraten hat. Der Kreis Siegen-Wittgenstein folgt dem Ersuchen der Kommission. Die Abschiebung nach Aserbaidschan ist damit vom Tisch.
Doch die Erlebnisse mit der Ausländerbehörde und im Abschiebegefängnis haben viele Spuren bei der Familie hinterlassen. Auch vor dem jüngsten Termin dort hatte die Familie große Angst, weil ihr das Ergebnis des Härtefallverfahrens und der Kreisausländerbehörde vorab noch nicht mitgeteilt worden war. Erst nach dem Termin war die Erleichterung riesengroß.
Von Angst berichten auch viele andere Betroffene, die diese Ausländerbehörde regelmäßig aufsuchen werden. Das Bündnis „Recht zu bleiben“ kämpft nun weiter für viele andere Betroffene im Kreis Siegen-Wittgenstein. Allein dort – ohne die Stadt Siegen – lebten zuletzt 501 Menschen nur geduldet.
Verwaltungsgericht Köln stoppt Abschiebung eines Mannes nach Algerien, der seit 30 Jahren in Köln lebt
Das Verwaltungsgericht Köln hat die Abschiebung eines 59-jährigen Mannes nach Algerien gestoppt, der seit 30 Jahren in Köln lebt, und das einen Tag, nachdem ein Gesetzentwurf der Bundesregierung an die Bundesländer verschickt worden ist, der deutliche Verbesserungen im Bleiberecht für bisher geduldete Menschen verspricht. Der Mann war am 08. Juni 2022 von der Ausländerbehörde festgenommen worden. Das Gericht bemängelte „handwerkliche Fehler der Stadt in der Abschiebeanordnung“. Außerdem lebe der Mann mit einer Frau aus Litauen in einer Lebensgemeinschaft. Die Frau hat alle Rechte einer EU-Bürgerin. Der Mann arbeitete laut Kölner Stadt Anzeiger lange als Koch, bevor er diese Arbeit nicht fortführen konnte, weil er keinen Reisepass vorlegen konnte.
Scharfe Kritik kam vom Kölner Verein Mosaik und dem Kölner Flüchtlingsrat. Der Fall mache „deutlich, dass das eigene Selbstverständnis des Ausländeramtes nicht mehr ausreichend verfolgt wird“, so der Kölner Flüchtlingsrat. Dieses sehe vor, dass „gut integrierten Geduldeten eine gesicherte Perspektive“ gegeben werden solle und „alle vorhandenen Handlungs- und Ermessensspielräume zugunsten der in Köln lebenden Menschen genutzt werden sollen“.
Die Stadt Köln mit ihrem bundesweit beachteten per kommunalpolitischem Beschluss dauerhaft eingerichteten Bleiberechtsprogramm „Bleibeperspektiven in Köln“, das eine systematische Beratung und Begleitung von langzeitgeduldeten Menschen vorsieht, entfernt sich mit ihrer Abschiebungspraxis zunehmend von den eigenen Vorsätzen.
Die Stadt Köln rechtfertigte ihr Vorgehen gegenüber dem algerischen Mann.
Drohende Abschiebungen
Siegen: 78-jähriger demenzkranker Frau droht weiter Abschiebung nach Nordmazedonien
Einer 78-jährigen demenzkranken und pflegebedürftigen Frau aus Siegen droht weiterhin die Abschiebung nach Nordmazedonien (wir berichteten in den News #4). Nun hat die Stadt Siegen die Duldung der Frau um 3 Monate verlängert. Eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen wird bisher weiterhin verweigert. Ihr Sohn, der eingebürgert ist, kämpft weiter darum, seine Mutter mit seiner Familie in Siegen pflegen zu dürfen. Der WDR berichtete.
Kreis Euskirchen fordert georgische Großmutter zur Ausreise auf: Mit Tochter und Enkelkind flüchtete sie vor den Bomben im ukrainischen Charkiw
Auch im Krieg sind nicht alle gleich. Während Tochter und Enkelin bereits Aufenthaltserlaubnisse
erhalten haben, fordert der Kreis Euskirchen Iza Mikava auf, Deutschland zu verlassen. Der Grund: sie ist Georgierin, Tochter und Enkeltochter haben die ukrainische Staatsangehörigkeit. Die Familie flüchtete vor den Bomben in Charkiw nach Schleiden-Olef. Neben Iza Mikava warten weitere tausende Drittstaatsangehörige, die in der Ukraine lebten und vor dem Krieg nach Deutschland flüchteten, derzeit noch auf eine humanitäre Lösung für ihren Aufenthalt.
Köln: Integrationsrat fordert Stadtverwaltung zur Gleichbehandlung aller aus der Ukraine geflüchteten Menschen auf
Alle aus der Ukraine flüchtenden Menschen teilen des gleiche Schicksal. Wirklich? Doch während erfreulicherweise alle Menschen mit ukrainischem Pass einen Schutzstatus in Deutschland erhalten, ist dies bei Menschen mit anderem Pass, die bisher in der Ukraine lebten und nun vor dem Krieg flüchteten, nicht der Fall. Mehr noch: manche Ausländerbehörde wie etwa die in Köln „verwaltet“ diese Menschen -gerade dem Krieg entronnen- gleich in der Abteilung für „Rückkehrmanagement“, bereitet also die baldige Ausreise in deren Herkunftsländer bereits jetzt vor.
Der Integrationsrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 10. Mai 2022 beschlossen, dass alle Geflüchteten aus der Ukraine von der Stadt gleich behandelt werden sollen. Der vollständige Beschuss lässt sich hier nachlesen.
Rechtsprechung/ Erlasse
Erlass des MKFFI mit Empfehlungen zur Ausstattung der Mitarbeiter:innen in den
Ausländerbehörden (angemessene Schutzausrüstung sowie Führungs- und Einsatzmittel)
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration gibt den Ausländerbehörden in einem Erlass vom 08. Dezember 2021 Empfehlungen zur Ausstattung der Mitarbeiter:innen in den Ausländerbehörden und empfiehlt insbesondere eine angemessene Schutzausrüstung. Hintergrund dessen ist, dass es laut Ministerium immer wieder zu passiven als auch aktiven Widerstandshandlungen sowie zu Eigen- und Fremdverletzungen bei Abschiebungen käme. Aufgrunddessen hat das Ministerium eine Arbeitsgruppe „Vollzug, Eigensicherung und
taktisches Vorgehen bei Rückführungsmaßnahmen“ eingesetzt, deren erste Empfehlungen in dem o.g. Erlass Ausdruck finden. Zu der empfohlenen Ausrüstung zählt etwa die Beschaffung von Hand- und Fußfesseln (Stahl) als Führungs- und Einsatzmittel oder die Beschaffung von Reizstoffsprühgeräten.
In den kommenden Monaten soll es weitere Erlasse des Ministeriums zum Themenkomplex geben.
Wie die Fußfesseln in der Praxis zur Anwendung kommen, zeigt ein Bericht der Westfalenpost aus der Ausländerbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein.
Veröffentlichungen
Grundrechte-Report 2022 veröffentlicht
Der unter anderem vom Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. mit herausgegebene Grundrechte-Report 2022 ist im Mai 2022 in Berlin vorgestellt worden.
Zum Themenkomplex Abschiebungen und Flucht finden sich mehrere lesenswerte Beiträge in dem Report:
Sarah Lincoln schrieb „Von der Versorgung ausgeschlossen. Der fehlende Zugang zu Gesundheit von Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus“.
Maryam Kamil Abdulsalam schrieb „Das Ausländerzentralregister. Kein Datenschutz für Nicht-Deutsche“
Therese Lerchl und Peter von Auer schrieben „Realitätsverweigerung bis zuletzt. Abschiebungen nach Afghanistan 2016 bis 2021“.
Wiebke Judith schrieb „Neue Fluchtroute, alte Festung Europa. Zu den Menschenrechtsverletzungen an der belarussisch-europäischen Grenze“.
Falko Behrens schrieb „Anerkannte »in orbit«. Kein Schutz für Schutzberechtigte“.
Zum Inhaltsverzeichnis geht es hier.
Der Grundrechte-Report 2022 kann beim Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. gerne bestellt werden. Mitglieder und Fördermitglieder erhalten den Report wie immer kostenfrei. Für alle anderen interessierten Leser:innen werden die Portokosten übernommen. Der Buchpreis liegt in diesem Jahr bei 13 Euro. Bestellungen einfach per Mail unter info(at)grundrechtekomitee.de.
Jahresbericht 2021 der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter: Schwerpunkt Abschiebungen
Im Mai 2022 hat die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter ihren Jahresbericht 2021 vorgelegt. 2021 hat die Nationale Stelle als eine Schwerpunktsetzung verschiedene Abschiebungsmaßnahmen beobachtet. Bei den Abschiebungen fielen insbesondere Kindeswohlgefährdungen auf. Der Bericht liefert auch vereinzelt Einblicke in die Abschiebungspraxis am Flughafen Düsseldorf. Dort kam es am 01. Juli 2021 dem Bericht zufolge bei einer Sammelabschiebung nach Aserbaidschan zu einer erschütternden Familientrennung einer sechsköpfigen Familie. Da ein Elternteil am Flughafen einen psychotischen Anfall erlitt, wurde dieses Elternteil vom Flug ausgeschlossen und in eine Klinik gebracht. Dennoch beharrte die zuständige Behörde auf der Durchsetzung der Abschiebung gegenüber dem anderen Elternteil und den vier Kindern im Alter von 4 bis 11 Jahren. Die Abschiebung wurde schließlich erst durch eine gerichtliche Entscheidung gestoppt, die jedoch erst bei Landung in Baku bekannt geworden sei. Da die Rückreise der begleitenden Bundespolizist:innen nicht sofort erfolgte, sondern ein Zwischenstopp in Athen eingeplant war, mussten die vier Kinder dort mit dem Elternteil im Transitbereich des Flughafens verharren. Sie wurden von mehreren Personenbegleitern Luft betreut. Erst am 02. Juli 2021 abends konnten die fünf Personen wieder der zuständigen Behörde in Deutschland übergeben werden. Mithin handelte es sich insbesondere für die vier kleinen Kinder um eine fast zweitägige traumatische Erfahrung. (sh. Bericht der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter, S. 70)
Zur Einordnung: Aserbaidschan zählt in NRW zu den Hauptzielländern von Abschiebungen. 2021 gab es sechs Sammelabschiebungen nach Aserbaidschan unter Beteiligung von NRW, drei davon vom Flughafen Düsseldorf. 2022 gab es bereits zwei weitere Sammelabschiebungen vom Flughafen Düsseldorf.
Der Jahresbericht der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter enthält daneben viele weitere Beobachtungen zur Abschiebungspraxis.
Presseberichte
Traumatherapeutin des Psychosozialen Zentrums Düsseldorf fordert Gleichbehandlung aller Flüchtlinge
„Unsere Arbeit wäre viel einfacher, wenn auch unsere Klienten ruhig schlafen könnten, ohne Angst vor Abschiebung, und wenn sie arbeiten dürften, um in Würde selbst für ihren Lebensunterhalt aufzukommen“, sagt Esther Mujawayo-Keiner vom Psychosozialen Zentrum Düsseldorf. Mehr im Bericht des MiGAZIN.
Zahl der Sammelabschiebungen in die Türkei auf hohem Stand
Die Zahl der Sammelabschiebungen in die Türkei steigt weiter an. Auch in NRW stand das Land 2021 mit 87 Abschiebungen auf Platz 10 der Zielländer von Abschiebungen. Dabei wird auf politisch Verfolgte wenig Rücksicht genommen. Das ARD-Magazin MONITOR und der SPIEGEL berichteten in den letzten Wochen ausführlich.
Veranstaltungen
Di., 21. Juni 2022, 17 Uhr:
Online-Austausch: Abschiebungen
Der Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen lädt zum Online-Erfahrungsaustausch zum Thema Abschiebungen ein. Wir sind auch mit dabei.
Aus der Ankündigung:
„Immer wieder kommt es bei Abschiebungen zu besonderen Härten, so werden etwa Familien getrennt oder es finden Abschiebungen aus Krankenhäusern statt. Welche Erfahrungen haben Sie mit Abschiebungen? Was kann man bei akut bevorstehenden Abschiebungen tun? Welche Instrumente gibt es, um Abschiebungen möglicherweise noch zu verhindern?“
Anmeldungen sind hier möglich:
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