News #4 zu Abschiebungen und zur Abschiebungspraxis in Nordrhein-Westfalen

Wir stellen in unregelmäßigen Abständen einen Newsletter mit Beiträgen, Presseberichten, Materialien, Projekten/Terminen (Nordrhein-Westfalen und Umgebung) rund um das Thema Abschiebungen und Abschiebungspraxis in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung.

(Wir bitten euch, uns zu informieren über relevante Inhalte, die wir mit aufnehmen könnten.)

Beiträge
Oberbergischer Kreis nimmt bei Abschiebung eines vierjährigen Mädchens nach Sri Lanka schwere Gefährdung des Kindes in Kauf und trennt Mädchen vom Vater

Wie Kinderrechte grob missachtet werden, haben wir in der Dokumentation der Abschiebung eines vierjährigen Mädchens mit seiner Mutter nach Sri Lanka dokumentiert. Das Jugendamt in Gummersbach hatte im Herbst 2021 beim örtlichen Amtsgericht ein Verfahren nach § 8a SGB VIII (Kindeswohlgefährdung) eingeleitet. Bei der Behörde waren über einen längeren Zeitraum von unterschiedlichen Personen und Behörden Kindeswohlgefährdungsanzeigen eingegangen. Mitten in der familiengerichtlichen Überprüfung vollstreckte jedoch die Ausländerbehörde in Gummersbach die Abschiebung und trennte das Mädchen dabei vom Vater. Beide Eltern übten das Sorgerecht gemeinsam aus und lebten in getrennten Haushalten. Das Jugendamt zweifelte die Erziehungsfähigkeit der Mutter erheblich an. Die vom Amtsgericht Gummersbach eingesetzte Verfahrensbeiständin des Mädchens schrieb noch wenige Tage vor der Abschiebung: „Es wird mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen sein, dass bei der Kindesmutter eine psychische Erkrankung vorliegt. (…) Ein Verbleib [des Kindes] bei der Kindesmutter wird zum jetzigen Zeitpunkt als fragwürdig angesehen.“
Die Mutter des Kindes lebte seit 2009 durchgehend in Deutschland und hätte -trotz der Erkrankung- wohl mindestens vorläufig über das von der neuen Bundesregierung geplante „Chancen-Aufenthaltsrecht“ vor einer Abschiebung geschützt werden können, und damit auch die Tochter.

Hier geht es zu unserer Recherche.

Schwerte: Nächtliche Abschiebung einer Erstklässlerin nach Bangladesch führt zu andauernder Diskussion über Abschiebungspraxis im Kreis Unna; Kreisverwaltung lässt Ehrenamtliche und Grundrechtekomitee abmahnen

„Dass sie jetzt ihre Heimat verliert – das ist für mich das Bitterste, das ich seit langem erlebt habe“, sagt die stellvertretende Bürgermeisterin von Schwerte Bianca Dausend (CDU) zweieinhalb Monate nach der Abschiebung einer 6-jährigen Erstklässlerin nach Bangladesch.

Wie der Kreis Unna diese Familie nachts abschob, haben wir Mitte Februar 2022 gemeinsam mit dem Arbeitskreis Asyl Schwerte öffentlich gemacht: 24 Uhr, die Behörden bringen einen Schlüsseldienst mit, um auf jeden Fall in die Mietwohnung einer dreiköpfigen Familie zu kommen. Nach Angaben der Behörde klingeln sie, bevor der Schlüsseldienst zum Einsatz kommt.
Auch als es der 6-Jährigen später aufgrund des Stresses auf dem Weg zum Flughafen Hannover immer schlechter geht und sie sich übergibt, wird die Abschiebung nicht abgebrochen. So werden Sammelcharter um jeden Preis mit Menschen gefüllt. Der Flieger nach Bangladesch hob nach 6 Uhr morgens vom Flughafen Hannover-Langenhagen ab.

Die Ruhr Nachrichten berichteten über unsere Dokumentation (hier, hier und hier). Der WDR erreichte die Familie Anfang März 2022 in Dhaka. Die abgeschobene Mutter berichtete der Lokalzeit Dortmund, ihre Tochter gebe sich selbst die Schuld für die Abschiebung. Sie denke, es sei etwas in der Schule vorgefallen, weswegen die Polizei gekommen sei.

Drei Wochen nach unserer Veröffentlichung dann eine Überraschung: in den E-Mail-Postfächern und Briefkästen des Grundrechtekomitees und des AK Asyl Schwerte gehen anwaltliche Abmahnungsschreiben ein, beauftragt von der Kreisverwaltung Unna. Darin enthalten, eine siebenseitige Kritik an unserer Dokumentation der nächtlichen Abschiebung. Nachdem wir geklärt hatten, dass es sich nicht um einen Irrtum handelte und dieses juristische Vorgehen auch nicht zurückgenommen worden ist, benannten wir den Einschüchterungsversuch als solchen und machten ihn öffentlich, was sich nun als Bumerang für die Verwaltung erwies. Nach einem erneuten Bericht der Ruhr Nachrichten gab es breite Solidarisierungen mit den Ehrenamtlichen des AK Asyl Schwerte aus Reihen der Zivilgesellschaft, aber auch von vielen Parteien.
Erst am 04. April 2022, also rund vier Wochen nach Erhalt der Abmahnung, erhielt das Grundrechtekomitee die Info, dass die Abmahnungen seitens der Kreisverwaltung juristisch nicht weiterverfolgt werden. Zuvor hatten wir zwei kleine textliche Ergänzungen an unserer Veröffentlichung vorgenommen, die jedoch den Tenor der Kritik nicht verändern. Britta Rabe warf im Gespräch mit der Jungen Welt einen Blick zurück auf dieses nun abgeschlossene Kapitel.

Fazit: unsere Kritik ist da angekommen, wo sie hingehört, in der Verwaltungsspitze und der Kreispolitik. Verschiedene Akteur:innen, wie etwa der Integrationsrat der Stadt Schwerte, haben Gespräche mit Landrat Löhr (SPD) über die Abschiebungspraxis des Kreises angekündigt. Im Kreistag steht das Thema auf der Agenda.

Bündnis „Abschiebegefängnis verhindern – in Düsseldorf und überall“ gegründet

In und über Düsseldorf hinaus hat sich das Bündnis „Abschiebegefängnis verhindern – in Düsseldorf und überall“ gegründet. Anfang April hat es einen ersten Grundlagentext veröffentlicht. Hintergrund sind die vorwiegend im Verborgenen ablaufenden Planungen der Landesregierung für ein weiteres Abschiebungsgefängnis in Düsseldorf. Das Bündnis hat eine eigene Website aufgebaut und Social Media Accounts bei Twitter und Instagram eingerichtet. Es will sich in den nächsten Wochen und Monaten vor und nach der Landtagswahl mit Aktionen, Veranstaltungen und Demonstrationen in die Diskussion um Abschiebungen und Abschiebungshaft in Nordrhein-Westfalen einmischen.

Weitere Abschiebungen aus NRW oder über NRW-Flughäfen

Düsseldorf: Abschiebung einer 63-jährigen Großmutter nach Armenien

Eine 63-jährige Großmutter aus Düsseldorf wurde Ende 2021 nach Armenien abgeschoben und dabei von Sohn, Schwiegertochter und Enkelkindern getrennt. Sogar der für die Mobilität dringend benötigte Rollator wurde ihr nicht zurückgegeben. Die Frau lebte seit rund 10 Jahren in Deutschland. In einem von STAY! Düsseldorfer Flüchtlingsinitiative e.V. dokumentierten Video schildert die Frau die entwürdigenden Umstände ihrer Festnahme in der Ausländerbehörde am 14. Dezember 2021 bei einem regulären Termin. Wenige Stunden nach der Festnahme wurde die an Diabetes leidende Frau dann mittags im Rahmen einer Sammelabschiebung vom Flughafen Köln-Bonn aus nach Armenien abgeschoben.

Immer wieder werden Generationen voneinander getrennt, weil das Aufenthaltsrecht in Deutschland einzig auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Unabhängigkeit abstellt und wenig Rücksicht nimmt auf Lebensrealitäten von Familien.



Drohende Abschiebungen

Kreis Siegen-Wittgenstein: Festnahme eines Familienvaters mit Fußfesseln in der Ausländerbehörde
Ende März 2022 kam es in der Ausländerbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein erneut zu einer Festnahme im Rahmen eines Termines. Ein Familienvater zweier Kinder wurde festgenommen, in Fußfesseln festgehalten und später im Abschiebungsgefängnis Büren inhaftiert, um die Abschiebung der Familie nach Armenien vorzubereiten. Der Arbeitgeber des Mannes, ein Hotelier aus Bad Berleburg, und auch das Bündnis „Recht Zu Bleiben“ brachten die neuerliche Festnahme, die an die Festnahme einer dreifachen Mutter in der Siegen-Wittgensteiner Ausländerbehörde vor wenigen Wochen erinnerte, an die Öffentlichkeit. Das Bündnis fand klare Worte:
„Mit der gestrigen Verhaftung und Verbringung in Abschiebehaft ist deutlich, dass diese Masche System hat: die Termine im Kreishaus sind eine Falle, die zuschnappt, wenn die Menschen arglos ihrer Pflicht nachkommen.“
Auch die Mitschüler:innen und Lehrerinnen der 14-jährigen Tochter solidarisierten sich deutlich.
Der Petitionsausschuss des Landtages wurde eingeschaltet. Gestoppt wurde die Abschiebung der Familie allerdings erst durch eine Coronainfektion des Mannes.
Zwischenzeitlich hatte sich auch erneut Vizeministerpräsident Joachim Stamp über Social Media in den Fall eingeschaltet und eine Überprüfung angekündigt. Dennoch verblieb der Mann noch über mehrere Tage in Abschiebungshaft, als sei diese Freiheitsberaubung beliebig verlängerbar. Verhinderte Abschiebungen

Siegburg: 1,5 Tage zwischen Abschiebungshaft und Aufenthaltserlaubnis
Wie willkürlich und anfechtbar Abschiebungen, Abschiebungshaft und Festnahmen oft sind, zeigt das Extrembeispiel des Kochs Habib K. Im März 2022 wird er bei einem Termin in der Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises in Siegburg festgenommen und nach richterlichem Beschluss in die Abschiebungshaft Büren verbracht. Das Ziel: die Abschiebung nach Bangladesch, obwohl der Mann bereits seit 2012 in Deutschland lebt. Sofort protestieren der Chef des Kölner Restaurants, in dem er zuvor arbeitete, und zahlreiche Menschen lautstark im Netz. Innerhalb weniger Stunden kommen zehntausende Unterschriften unter einer Online-Petition zusammen.
Einen Tag nach der Festnahme des Mannes dann die Wende: er wird freigelassen, am Nachmittag heißt es dann sogar, er bekomme eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Zwischenzeitlich hatten sich auch Abgeordnete und auch Vizeministerpräsident Stamp öffentlich eingeschaltet. Stamp kündigte eine Überprüfung des Vorgangs an.

Wuppertal: Abschiebung eines Mannes nach Bangladesch durch Petitionsaussschuss des Landtages gestopptAuch in Wuppertal wurde erneut eine Abschiebung verhindert. Ein Mann war bereits in der Abschiebungshaft Büren inhaftiert und sollte nach Bangladesch abgeschoben werden. Der Petitionsausschuss des Landtages NRW war angerufen worden. Die Westdeutsche Zeitung berichtete.

Siegen: Stadtverwaltung droht 77-jähriger demenzkranker Frau mit Abschiebung nach Nordmazedonien
Eine 77-jährige demenzkranke Frau soll zurück nach Nordmazedonien. Das fordert die Siegener Ausländerbehörde. Eine Abschiebung würde auch andere Familienmitglieder zum Umzug zwingen.“ Das schrieb der WDR am 11. April 2022. Schnell nach dem Fernsehbericht ruderte die Stadt Siegen zurück. Man wolle ja gar nicht abschieben. Fakt ist aber, dass die Stadt der Frau Anfang März 2022 zunächst eine Grenzübertrittsbescheinigung ausgestellt hatte.


Landespolitik

Landesregierung NRW verweigert weiter Vorgriffsregelung für Bleiberecht

Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen: all diese Bundesländer eint eines: sie schützen schon jetzt jene vor Abschiebung, die absehbar von den Bleiberechtsplänen der neuen Bundesregierung profitieren werden. Die sechs Bundesländer haben Vorgriffsregelungen erlassen bzw. im Parlament beschlossen. Die Ampel-Regierung hat im Bundeskoalitionsvertrag weitreichende Vorhaben für eine Verbesserung des Bleiberechts festgehalten. So sollen Menschen, die zum 01.01.2022 seit 5 Jahren in Deutschland leben und straffrei sind, eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten, um innerhalb eines Jahres die Voraussetzungen für ein weiteres Bleiberecht nachzuweisen. Bei den übrigen Bleiberechtsregelungen sind Verkürzungen der Voraufenthaltszeiten vorgesehen bei alleinstehenden Personen von acht auf sechs Jahre und bei Familien von sechs auf vier Jahre. Bei Jugendlichen mit erfolgreichem Schulbesuch soll ein Voraufenthalt von drei Jahren für ein Bleiberecht reichen.

Nordrhein-Westfalens Landesregierung verweigert jedoch eine Vorgriffsregelung, von der tausende Menschen sofort profitieren würden und denen mit einem Erlass jedenfalls vorläufig die tägliche Angst vor einer Abschiebung genommen werden könnte. Die Mehrheitsfraktionen im Landtag lehnten auch eine entsprechende Initiative aus der Opposition ab. NRW schiebt daher weiter rigoros ab. Wir führen eine fortlaufende Liste der bekannt gewordenen Fälle, in denen ein Vorgriffserlass eine Abschiebung verhindert und überflüssig gemacht hätte. Die Liste der im Dunklen bleibenden Fälle und Schicksale dürfte bei weitem länger sein.

Minister Stamp eröffnet Rückkehr- und Reintegrationszentrum bei Besuch in Ghana

Bei einem Besuch in Accra, Ghana, hat Vizeministerpräsident Joachim Stamp im Februar 2022 ein von Nordrhein-Westfalen unterstütztes sogenanntes Rückkehr- und Reintegrationszentrum eröffnet. Es berät zurückkehrende Menschen nach Ankunft über Unterstützungsangebote. Verschwiegen hat die Presseabteilung des NRW-Flüchtlingsministeriums in der Berichterstattung über Stamps Besuch in Ghana den Fakt, dass in der gleichen Nacht des Besuchs am 22. Februar 2022 um 1.57 Uhr erneut eine der monatlichen Sammelabschiebungen nach Ghana vom Flughafen Köln-Bonn aus startete, mit der Menschen gegen ihren Willen abgeschoben wurden.

Presseberichte

Rheinische Post berichtet über unsere Dokumentation der Abschiebung eines Studierenden aus dem Kreis Kleve

Dass auch Studierende, die erkranken und deswegen ihren Studienverpflichtungen nicht zeitnah nachkommen können, rigoros abgeschoben werden, haben wir im Februar 2022 in der Dokumentation der Abschiebung eines psychisch erkrankten jungen Mannes aus dem Kreis Kleve nach Ägypten aufgezeigt. Im März 2022 berichtete die Rheinische Post. Die örtlichen Strukturen der Partei Bündnis 90/ Die Grünen hatten die Frage aufgeworfen, wie es denn in der als Sicherer Hafen deklarierten Stadt Kleve zu solchen Abschiebungen kommen könne. Wie so oft stritt die zuständige Verwaltung alle Vorwürfe ab.

Reportage spürt letzter Sammelabschiebung nach Äthiopien nach
Wie aus Deutschland um jeden Preis nach Äthiopien abgeschoben wurde, zeigt eine Reportage der taz auf: trotz Krieges, der Millionen Menschen zur Flucht zwang. Die Sammelabschiebung im Frühjahr 2021, an der sich auch NRW beteiligt hat, kostete 25.000 EUR/Person und war damit die teuerste des Jahres. Die taz hat abgeschobene Menschen in Äthiopien getroffen, die vorher über Jahre in Bayreuth, Fulda und Witzenhausen lebten.

Rechtsprechung
Verwaltungsgericht Göttingen zu Libanon
Das Verwaltungsgericht Göttingen hat einer alleinerziehenden Mutter zweier Kinder (3 und 8 Jahre alt) mit Urteil vom 22. Dezember 2021 ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG zuerkannt (1 A 74/21). Aufgrund eines fehlenden familiären Netzwerkes und der schweren Wirtschaftskrise im Libanon drohe ihr bei Rückkehr die Verelendung. Sie darf nicht abgeschoben werden.
Das Urteil stammt aus der Zeit vor Ausbruch des Ukraine-Krieges. Der Krieg hat Berichten zufolge große Auswirkungen auf die Lebensmittelsicherheit im Libanon.
Zur Einordnung: In Nordrhein-Westfalen lebten nach Angaben der Landesregierung zum 31.12.2021 rund 3.000 Menschen mit libanesischer Staatsangehörigkeit nur mit einer Duldung und waren daher potentiell bedroht von einer Abschiebung.


Veranstaltungen
09. Mai 2022: Lesung Düsseldorf: „Die Würde des Menschen ist abschiebbar

19.30 Uhr, BiBaBuZe, Aachener Str.1, 40223 Düsseldorf. Zu Gast ist dabei Sebastian Nitschke, einer der Autoren des Buches. Eintritt 3 Euro, Maske tragen erwünscht.
Veranstalter:innen: Bündnis „Abschiebegefängnis verhindern – in Düsseldorf und überall“ in Kooperation mit BiBaBuZe, Flüchtlingsrat Düsseldorf e.V. und refugee support project (AStA HSD).

10. Mai 2022: Lesung Köln: „Die Würde des Menschen ist abschiebbar
19 Uhr,Alte Feuerwache Köln (Melchiorstraße 3). Zu Gast ist dabei Sebastian Nitschke, einer der Autoren des Buches.
Veranstalter:innen: Bündnis „Abschiebegefängnis verhindern – in Düsseldorf und überall“ in Kooperation mit Seebrücke Köln und B-Asyl.
Um das Tragen von Masken sowie um vorherige Testung wird gebeten.

11. Mai 2022: Köln zeigt Haltung“: Podium vor Landtagswahl mit Parteien
Das breite Bündnis „Köln zeigt Haltung“ diskutiert in der Woche vor der Landtagswahl am Mi., 11. Mai 2022 um 18 Uhr mit Vertreter:innen der Parteien unter der Überschrift „Die Verantwortung des Landes Nordrhein-Westfalen für eine menschenrechtsorientierte Fluchtpolitik“. Anmeldungen sind erwünscht: workshops(at)ihaus.org
Fragen können vorab übermittelt werden.
Wo: Karl-Rahner-Akademie, Jabachstraße 8, 50676 Köln (Nähe Neumarkt)
Mehr Infos hier.


Sonstiges
Dublin Returnee Monitoring Project der Schweizerischen Flüchtlingshilfe dokumentiert Situation Schutzsuchender in Italien
2021 wurden 468 Menschen aus Deutschland nach Italien abgeschoben, viele weitere sind von Abschiebung bedroht. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe dokumentiert im Dublin Returnee Monitoring Project die Situation von Menschen, die nach Dublin-Verordnung aus europäischen Staaten nach Italien abgeschoben worden sind. Auch Geflüchtete, die aus Deutschland nach Italien abgeschoben wurden, können sich bei dem Projekt melden. Ziel ist es, abgeschobene Personen nach ihrer Ankunft in Italien regelmäßig zu treffen und ihre Situation zu dokumentieren. Wenn genügend Fälle dokumentiert werden können, kann daraus ein fundierter Bericht entstehen, der auch vor den Gerichten aussagekräftig ist. Betroffene sowie deren Unterstützer:innen sind aufgerufen sich bei dem Projekt zu melden. Alle weiteren Informationen können hier nachgelesen werden. Wir freuen uns, wenn sich Betroffene aus NRW und deren Unterstützer:innen auch bei uns melden.

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