Kreis Viersen und Bundespolizei widersetzen sich gerichtlichem Beschluss zum Abbruch der Abschiebung eines schwer Erkrankten

Verwaltungsgericht Düsseldorf beschließt Abbruch der Abschiebung eines schwer Erkrankten in die Demokratische Republik Kongo

Kreis Viersen und Bundespolizei halten dennoch daran fest

Der Kreis Viersen und die Bundespolizei haben die laufende Abschiebung eines schwer psychisch erkrankten, suizidgefährdeten und unter gesetzlicher Betreuung stehenden Mannes in die Demokratische Republik Kongo nicht abgebrochen, obwohl das Verwaltungsgericht Düsseldorf dieses per Gerichtsbeschluss anordnete. Das Gericht hatte am 8. November 2022 um 12 Uhr beschlossen, dass der Kreis Viersen den Betroffenen im Hinblick auf seine Reisefähigkeit ärztlich untersuchen lassen müsse. Das Gericht untersagte zudem, „ihn am heutigen Tag in die Demokratische Republik Kongo abzuschieben“ und ordnete an, „die bereits laufende Maßnahme abzubrechen.“

Der Gerichtsbeschluss wurde schon wenige Minuten später an den Kreis Viersen sowie an die Anwältin des Betroffenen übermittelt. Zu diesem Zeitpunkt befand sich der Mann jedoch bereits im Abschiebungsvollzug. Als Ankunft am Zielort Kinshasa ist in dem Gerichtsbeschluss 1.25 Uhr am Folgetag vermerkt (09. November 2022). Mithin hatten die beteiligten Behörden über 13 Stunden Zeit, die Abschiebung abzubrechen, taten es allerdings nicht und widersetzten sich damit wissentlich der gerichtlichen Entscheidung.

Sebastian Rose, Abschiebungsreporting NRW, Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.:

„Das Abschiebungsreporting NRW fordert die sofortige Rückholung des Mannes nach Nordrhein-Westfalen und eine umfassende Aufklärung seitens des Kreises Viersen, der Landesregierung und der Bundespolizei. Solche Missachtungen von Gerichtsentscheidungen bei vulnerablen Personen müssen sofortige Konsequenzen haben.“

Aus den dem Abschiebungsreporting NRW vorliegenden Unterlagen geht ein unerträgliches Behördenversagen sowie eine Gleichgültigkeit hervor, wodurch der Mann seither einer schweren Gesundheitsgefährdung ausgesetzt ist. Laut den vorliegenden Unterlagen und den Schilderungen des Betroffenen erfolgte die Abschiebung über den Weg vom Flughafen Frankfurt am Main mit Umstiegen bzw. Zwischenstopps an den Flughäfen Brüssel und Larnaka nach Kinshasa. Kurz vor Ergehen des Gerichtsbeschlusses am Mittag des 08. November 2022 telefonierte die Rechtsanwältin des Betroffenen noch mit dem Mann, der sich zu diesem Zeitpunkt am Flughafen Brüssel befand. Das Telefonat erfolgte über ein Mobilfunkgerät des begleitenden Bundespolizeibeamten, der bis zum Zielort in Kinshasa anwesend war. Als die Anwältin den Mann nach Ergehen des Gerichtsbeschlusses über die gleiche Rufnummer erneut anrufen und darüber informieren wollte, war die Mobilfunknummer allerdings nicht mehr erreichbar.

Wann und wie umfassend und schnell sich der Kreis Viersen nach dem mittäglichen Gerichtsbeschluss überhaupt um den Abbruch der Abschiebung kümmerte, ist derzeit noch ungeklärt. Unklar bleibt auch, welche Rolle die Zentralstelle des Landes NRW für Flugabschiebungen (ZFA) bei der Zentralen Ausländerbehörde Bielefeld gespielt hat, die den Flug des Mannes gebucht hatte. Die Abbruchmaßnahmen könnten dadurch erschwert gewesen sein, dass der Betroffene in einer belgischen Chartermaschine saß. Klar ist aber, dass der Kreis Viersen jedenfalls wertvolle Ressourcen und Zeit dafür verwandte, noch am selben Tag Rechtsmittel gegen den Düsseldorfer Beschluss zum Oberverwaltungsgericht Münster einzulegen, statt sich nun primär um den gerichtlich angeordneten Abbruch der Maßnahme zu kümmern. Doch das OVG wies die Beschwerde der Viersener Behörde am gleichen Tag zurück, wodurch es bei der Verpflichtung zum Abbruch der Abschiebung blieb.

Sebastian Rose, Abschiebungsreporting NRW, Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.:

„Menschenrechtlich ist es ohnehin schwer zu ertragen, wie die Behörden einen bereits seit 1996, mithin seit seinem knapp 7. Lebensjahr in Deutschland lebenden schwer kranken Mann abgeschoben haben. Doch der Ablauf dieser Abschiebung ist schlicht unerträglich. Tag für Tag schieben NRW-Behörden gemeinsam mit europäischen Partnerstaaten ab. Und nun soll es über 13 Stunden hinweg nicht möglich gewesen sein, ein Flugzeug zu kontaktieren und einen Gerichtsbeschluss umzusetzen? Es darf nicht sein, dass Menschen im europäischen und innerdeutschen Kompetenzwirrwar des Abschiebungsvollzuges jeglichen Rechtsschutz einbüßen.“

Der Vorgang wirft auch grundsätzlich Fragen zum Umgang und Rechtsschutz von mit Abschiebung bedrohten schwer psychisch erkrankten Personen auf. Der Mann, der zum Zeitpunkt seiner Abschiebung eine Freiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Aachen verbüßte, erfuhr erst einen Tag vor der geplanten Abschiebung den konkreten Abschiebetermin. Noch wenige Tage zuvor hatte er die Rückmeldung erhalten, aktuell stehe eine solche noch nicht an, auch aufgrund der gültigen Corona-Einreisebestimmungen. Noch am gleichen Tag, dem 7. November 2022, wendete sich daraufhin die Anwältin des Mannes mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht und forderte außerdem den Kreis Viersen dazu auf, bis zu einer Entscheidung des Gerichts von der Abschiebung abzusehen. Der Kreis setzte sich allerdings darüber hinweg. Das Düsseldorfer Gericht macht in seinem Beschluss auch deutlich, dass der Kreis Viersen dem Mann durch die späte Bekanntgabe des Abschiebetermines keinerlei Chance gegeben habe, Vorsorge für seine Ankunft in der Demokratischen Republik Kongo zu treffen, zum Beispiel in medizinischer Hinsicht. Auch habe der Kreis Viersen selbst keinerlei Maßnahmen geplant.

Vom zeitlichen Verlauf und der Flugroute ist absolut unklar, warum die Behörden die Abschiebung nicht spätestens in Zypern abbrachen. Dort hätte der Mann gemeinsam mit dem Begleitbeamten der Bundespolizei noch innerhalb des EU-Staatsgebiets aussteigen und mindestens vorerst im Transitbereich warten können, bis die zuständigen deutschen Behörden die Rückreise organisiert hätten. Die nahe gelegene Deutsche Botschaft in Nikosia wäre dafür problemlos kontaktierbar gewesen. Auch am Ankunftsflughafen in Kinshasa wäre dies noch möglich gewesen.

Beschämend ist auch das Verhalten des hauptverantwortlichen Kreises Viersen nach der Abschiebung. Die Behörde sieht aktuell keine Verpflichtung, die Wiedereinreise des Mannes nach Deutschland zu ermöglichen. Sie sicherte lediglich die Kostenübernahme der medizinischen Versorgung des Mannes für einen Zeitraum von vier Wochen zu, im ortsüblichen Umfang.

Hintergrund:

Der abgeschobene Mann flüchtete 1996 als Siebenjähriger mit seiner Familie nach Deutschland. Seine gesamte Familie lebt hier. Er stand zuletzt aufgrund seiner psychischen Erkrankung unter gesetzlicher Betreuung. Diese bestand für die Bereiche Organisation ambulanter und stationärer Hilfen, Gesundheitsfürsorge, Vertretung gegenüber Behörden und Sozialversicherungsträgern und Wohnungsangelegenheiten. Im ersten Halbjahr 2022 befand er sich aufgrund der Erkrankung rund 3,5 Monate in stationärer Behandlung.

Der Kreis Viersen war für die Abschiebung des Mannes zuständig und verantwortlich. Der Kreis ist vom Verwaltungsgericht Düsseldorf per Beschluss vom 08. November 2022 zum Abbruch der Abschiebung verpflichtet worden.

Die Zentralstelle des Landes NRW für Flugabschiebungen (ZFA) bei der Zentralen Ausländerbehörde Bielefeld ist NRW-weit zuständig für die Buchung von Flügen bei Flugabschiebungen (sh. § 15 Abs. 6 ZustAVO NRW).

Die Bundespolizei ist im Bedarfsfall zuständig für die Begleitung von Abzuschiebenden ab dem Startflughafen. Im vorliegenden Fall erfolgte eine Begleitung des Mannes bis zum Zielflughafen in Kinshasa.

Kontakt:
Abschiebungsreporting NRW
Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
Sebastian Rose
Telefon 0221 / 972 69 32
Mobil 01575 / 40 35 862
E-Mail: rose(at)abschiebungsreporting.de

Presseberichte

Behörden schieben 33-Jährigen trotz Gerichtsbeschluss in den Kongo ab, Agentur-Meldung des Evangelischen Pressedienstes v. 09. Dezember 2022 (online unveröffentlicht)

Rechtswidrige Abschiebung. Beamte missachten gerichtliche Anordnung, in: MiGAZIN v. 20. Dezember 2022

Nicht erreichbar. Abschiebung in den Kongo trotz gerichtlichem Verbot. Berlin zahlt Polizisten Abschiebezulage, in: junge Welt vom 22. Dezember 2022

Kreis Viersen. Wirbel um ungenehmigte Abschiebung, in: Rheinische Post vom 10. Januar 2023

Genau hingeschaut. Das Projekt Abschiebungsreporting NRW schafft eine Öffentlichkeit für fragwürdige Abschiebungen, in: nd vom 02. Mai 2023