Gemeinsame Meldung von Abschiebungsreporting NRW und AK Asyl e.V. Bielefeld
Im November 2025 wurde ein 26-jähriger Mann während seiner Behandlung auf der geschützten psychiatrischen Station des Evangelischen Klinikums Bethel festgenommen. Die Festnahme erfolgte während einer mit dem Klinikum verabredeten Belastbarkeitserprobung. Der Mann wurde am
11. November 2025 während seines stationären Aufenthalts von der Personalabteilung seiner Arbeitsstelle angerufen. Ihm wurde gesagt, dass bezüglich seines Lohnes noch eine Unterschrift fehle und entsprechend gefragt, ob er am 13. November 2025 zum Unterschreiben zur Arbeitsstelle kommen könne.
Während des Telefonats übergab er das Telefon an die Pflegerin auf der Station, um abzuklären, ob er zu seiner Arbeitsstelle solle oder dürfe. Die Personalabteilung sprach mit der Pflegerin und holte sich die Erlaubnis ab, dass der Mann im Rahmen einer Belastbarkeitserprobung zwei Tage später zu einem Termin zur Arbeitsstelle zum Unterschreiben dürfe. Der Haftantrag der Ausländerbehörde wird am selben Tag, 11. November 2025, ans Amtsgericht geschickt und in der Begründung wurde festgehalten, dass eine Festsetzung für den 13. geplant sei.
Am 13. November ging der Mann wie vereinbart und wie zuvor mit der Station abgesprochen zur Arbeitsstelle. Dort wurde er von der Geschäftsleitung in Empfang genommen und zu dem Büro der Personalabteilung geführt, in dem sowohl die Ausländerbehörde als auch ein Arzt, der Anästhesist war, auf ihn wartete. Der Anästhesist sollte den Vorgang der Festsetzung des stationär-psychiatrisch zu behandelnden Mannes offenbar ärztlich überwachen. Aufgrund der fehlenden Berufsqualifikation hätte er aber weder seriös die Frage der Reisefähigkeit noch die der gegebenenfalls vorliegenden Abschiebungshindernisse feststellen dürfen. Vor Ort wurde der junge Mann festgesetzt.
Die kommunale Ausländerbehörde der Stadt Bielefeld hatte die behandelnden Ärzt*innen der psychiatrischen Klinik nicht über die geplante Festnahme informiert, sondern den Mann offensichtlich in einen Hinterhalt gelockt.
Der Betroffene war 2016 im Alter von 16 Jahren als unbegleiteter Minderjähriger nach Deutschland geflüchtet. Trotz der schwerwiegenden psychiatrischen Erkrankung und des akuten Behandlungsbedarfes hat das Amtsgericht Bielefeld nach der Festnahme eine mehrwöchige Inhaftierung in der Abschiebehaft angeordnet. Der Mann kam in das Abschiebegefängnis Büren. Ein Eilantrag zur vorläufigen Aussetzung der Abschiebung am Verwaltungsgericht Minden blieb erfolglos. So wurde er am 27. November 2025 mit einem nächtlichen Sammelcharter vom Flughafen Köln/ Bonn nach Guinea abgeschoben.
Seit der Abschiebung und Ankunft in Guinea erhält der junge Mann keine ärztliche Versorgung mehr, da er diese in Guinea nicht selbst finanzieren kann. Auch seine Medikamente hätten ihm die Beamt:innen nicht mitgegeben, wobei die Ausländerbehörde dem Verwaltungsgericht Minden mitgeteilt hatte, dass dem jungen Mann ein angemessener Vorrat des von ihm eingenommenen Medikaments mitgegeben wird, um einen Übergang in das Gesundheitssystem in seinem Herkunftsland zu gewährleisten. Dabei hatte das Klinikum Bethel in seinem vorläufigen Entlassungsbericht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass „im Fall eines Abbruchs der antipsychotischen medikamentösen Therapie (…) mit einer raschen erneuten psychotischen Dekompensation zu rechnen“ sei. Des Weiteren wurde der Mann von keinem Arzt in Guinea in Empfang genommen, erneut entgegengesetzt der Mitteilung der hiesigen Behörden an das Verwaltungsgericht Minden. Insoweit sollte gewährleistet sein, dass der junge Mann am Flughafen nach Ankunft in Guinea untersucht wird und bei Bedarf in das örtliche Gesundheitssystem eingegliedert werden kann.
Das Abschiebungsreporting NRW und der AK Asyl e.V. Bielefeld kritisieren diese gesundheitsgefährdende Abschiebungspraxis der Stadt Bielefeld scharf. Der AK Asyl konnte auch nach der Abschiebung mit dem Mann Kontakt halten. Das Abschiebungsreporting NRW konnte seine Aufenthaltsakte einsehen und mit ihm sprechen. Seit Januar 2025 hatte der Mann zudem einen gesetzlichen Betreuer der unter anderem für die Bereiche Gesundheitsfürsorge und Vertretung gegenüber Behörden und Leistungsträgern bestellt wurde. Dieser hatte mit ihm die erforderliche stationäre Behandlung organisiert und eingeleitet.
AK Asyl e.V. Bielefeld:
„Wenn jemand auf der geschützten Station einer Psychiatrie behandelt wird, hat dies einen Grund. Der Betroffene hat einen dringenden Behandlungsbedarf. Die Stadt Bielefeld verstößt mit ihrem Vorgehen gegen das Recht auf Gesundheit, das allen Menschen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus als Menschenrecht zukommt und gegen aufenthaltsrechtliche Vorgaben.Es hätte seitens der Ausländerbehörde Bielefeld in jeder Lage des Verfahrens geprüft werden müssen,ob krankheitsbedingte Abschiebungshindernisse vorliegen. Stattdessen wurde der Mann in einen Hinterhalt gelockt. Nach Bekanntgabe der Inhaftierung teilte die behandelnde Ärztin aus der Klinik mit, dass der Betroffene krankheitsbedingt reiseunfähig ist. Wir verurteilen das Vorgehen derAusländerbehörde ausdrücklich.“
Sebastian Rose, Abschiebungsreporting NRW:
„Regelmäßig erfahren wir von Abschiebungen direkt aus stationären Behandlungen oder Festnahmen und Verbringungen in die Abschiebehaft. Das ist eine nicht hinnehmbare Eskalation und ein Eingriff in die Behandlungshoheit der behandelnden Ärzt:innen, die am besten selbst wissen, wie lange ein Behandlungsbedarf besteht. Die Landesregierung ist aufgefordert, diesem Handeln von nordrhein-westfälischen Ausländerbehörden einen Riegel vorzuschieben.“
CDU und Bündnis 90/ Die Grünen, die seit 2022 gemeinsam die Landesregierung bilden, hatten in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, dass sie „alles unternehmen [werden], um Abschiebungen aus Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sowie Krankenhäusern und psychiatrischen Einrichtungen heraus zu vermeiden.“ Im Dezember 2023 hieß es auf Anfrage der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung aus dem Landesfluchtministerium, dass „entsprechende Maßnahmen ausschließlich in seltenen Einzelfällen und stets auch nur in enger Absprache mit den behandelnden Ärzt:innen stattfinden“ würden. Bei der Abschiebung des jungen Mannes aus der Stadt Bielefeld nach Guinea fanden solche Absprachen mit behandelnden Ärzt:innen nicht statt. Vielmehr wurde das Klinikum vom abruptem Abbruch der Behandlung überrascht. Die Mitarbeitenden der Stadt Bielefeld negierten vor dem Amtsgericht sogar fälschlicherweise jedwede Behandlungsnotwendigkeit.
Sebastian Rose, Abschiebungsreporting NRW:
„Wenn der Abschiebedruck in Nordrhein-Westfalen aus innenpolitischen Gründen immer mehr steigt, ist das kein Freibrief für die Ausländerbehörden. Der Deutsche Ärztetag hat in einem Beschluss vom Mai 2025 die zuständigen Behörden der Bundesländer aufgefordert, Abschiebungen aus stationären und weiteren medizinischen Einrichtungen als unzulässig zu erklären. Sechs Bundesländer haben Abschiebungen aus stationären Einrichtungen zuvor bereits auf dem Erlasswege unterbunden. Dass NRW es einfach so laufen lässt, ist nicht akzeptabel. Wir erwarten von der neuen Landesfluchtministerin Verena Schäffer, dass sie sich diesem Thema annimmt.“
Kontakt
Abschiebungsreporting NRW
Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V., Köln
Sebastian Rose
Charlotte Fischer
Telefon 0221 / 972 69 32
Mobil 01575 / 40 35 862
E-Mail: info@abschiebungsreporting.de
www.abschiebungsreporting.de

AK Asyl e.V. Bielefeld
Tel.: 0521 / 546 515 – 0
E-Mail: info@ak-asyl.info
www.ak-asyl.info

Mehr
Ob die mehrwöchige Abschiebehaft des jungen Mannes in Büren rechtmäßig war, wird derzeit in einem weiterhin anhängigen Verfahren vor dem Landgericht Paderborn überprüft.
Abschiebungen aus stationären Einrichtungen oder von Menschen, deren engste Angehörige gerade stationär behandelt werden, sind in Nordrhein-Westfalen kein Einzelfall:
→ Im Juli 2025 wurde ein Mann im Rahmen einer Sammelabschiebung nach Afghanistan aus einer stationären Einrichtung abgeholt.
→ Im November 2023 wurde ein Mann in NRW während einer stationären Behandlung in der Psychiatrie festgenommen und in Abschiebehaft in das Abschiebegefängnis Büren verbracht. Wenige Tage später erfolgte die Abschiebung in einen anderen europäischen Staat gemäß der Dublin-Verordnung. Die Informationen zu dieser nichtöffentlichen Abschiebung liegen dem Abschiebungsreporting NRW vor.
→ Im Oktober 2023 wurden der Ehemann und zwei minderjährige Kinder (9 Jahre, 14 Jahre) einer êzîdischen Frau aus Gelsenkirchen nach Armenien abgeschoben, während die Frau sich seit mehreren Wochen in stationärer Behandlung befand.
→ Im Jahr 2022 hat die Zentrale Ausländerbehörde Essen die Abschiebung einer Person während eines stationären Aufenthaltes in einer LVR-Klinik vollstreckt. Dies ergab die Antwort der Stadt Essen auf eine Anfrage im Stadtrat vom Dezember 2024.
→ Im April 2021 schob der Rhein-Sieg-Kreis eine Frau mit drei minderjährigen Kindern aus Hennef nach Albanien ab, während sich die Frau wegen Suizidgefährdung in einer Klinik in Behandlung befand. Zwei der drei Kinder wurden aus einer Jugendhilfeeinrichtung abgeholt.
→ Im Januar 2019 schob der Rhein-Sieg-Kreis einen an Multipler Sklerose erkrankten und rollstuhlpflichtigen Mann aus Sieglar aus einem laufenden Klinik-Aufenthalt in Bonn im Rahmen der Dublin-Verordnung nach Frankreich ab.
Ende 2023 hat die Menschenrechtsorganisation Deutsche Sektion der Internationalen Ärzt*innen für die Verhütung des Atomkrieges/Ärzt*innen in sozialer Verantwortung e.V. (IPPNW) eine Melde- und Informationsstelle für Abschiebungen aus dem Krankenhaus eingerichtet, die bundesweit arbeitet. Alle bekannt werdenden Fälle können dort vertraulich gemeldet werden.
Hintergrund
Abschiebungsreporting NRW:
Das Projekt „Abschiebungsreporting NRW“ hat im August 2021 seine Arbeit aufgenommen. Die Dokumentationsstelle macht besonders inhumane Aspekte der Abschiebungspraxis in Nordrhein-Westfalen an Einzelfällen öffentlich und nimmt besondere Härten bei Abschiebungen in den Blick. Die Perspektive der Betroffenen steht dabei im Mittelpunkt. Träger des Projektes ist das Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. mit Sitz in Köln. Mehr Informationen finden Sie hier.
Ende Mai 2024 hat das Abschiebungsreporting NRW gemeinsam mit dem Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. ein Buch über Abschiebungen in Nordrhein-Westfalen herausgegeben, das kostenlos als PDF zur Verfügung steht:
Sebastian Rose/Sascha Schießl, Abschiebungen in Nordrhein-Westfalen. Ausgrenzung. Entrechtung. Widerstände, Köln 2024. Herausgegeben von Abschiebungsreporting NRW & Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
AK Asyl e.V. Bielefeld:Der AK Asyl ist eine Fachberatungsstelle für asylrechtliche, aufenthaltsrechtliche und sozialrechtliche Fragen und berät Geflüchtete in der Region Bielefeld seit 2006.
2025 hat der AK Asyl e.V. gemeinsam den Bielefelder Integrationspreis gewonnen. Mehr Informationen finden Sie hier.