NRW-Landtag beschließt Landesschutzprogramm für êzîdische Geflüchtete

Endlich sollen Êzîd:innen aus dem Irak, die bisher ein prekäres Bleiberecht haben, in Nordrhein-Westfalen besonders geschützt werden. Dafür haben sich die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP im Landtag gemeinsam in einem Entschließungsantrag ausgesprochen, der vergangene Woche abschließend im Integrationsausschuss des Landtages beraten wurde. Der Beschluss einer breiten Landtagsmehrheit zieht damit konkrete Schlussfolgerungen aus dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom Januar 2023, der den Völkermord an den Êzîd:innen durch den sogenannten Islamischen Staat im Jahr 2014 im Irak anerkannt hat. Der neue Beschluss gibt vielen Menschen in Nordrhein-Westfalen Hoffnung.

Der Landtagsbeschluss beauftragt die Landesregierung „im Rahmen ihrer Möglichkeiten für die in Nordrhein-Westfalen lebenden Ezidinnen und Eziden mit irakischer Staatsbürgerschaft, welche derzeit ausreisepflichtig sind, sich seit mindestens zwei Jahren in Nordrhein-Westfalen aufhalten, aber nicht die Voraussetzungen für die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels oder sonstigen Bleiberechts erfüllen und bei denen kein Ausweisungsinteresse im Sinne von § 54 besteht, sowie keine staatsschutzbezogenen Erkenntnisse vorliegen, einen Aufenthalt nach § 23 Abs. 1 AufenthG im Rahmen eines Landesschutzprogramms in Nordrhein-Westfalen zu ermöglichen“. Vom Schutzprogramm sollen also nur jene Geflüchtete profitieren, die seit über zwei Jahren in NRW leben, aber vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in ihrem Schutzersuchen abgelehnt wurden oder aus anderen Gründen bisher kein Aufenthaltsrecht erhalten haben. Außerdem würde durch den pauschalen Verweis auf § 54 Aufenthaltsgesetz schon eine einzige Vorstrafe etwa für Fahren ohne Fahrschein zu einem Ausschlussgrund der Regelung führen können. Diese Ausschlussgründe sind gravierend.

Damit das Schutzprogramm zustande kommt, braucht es außerdem noch die Zustimmung der Bundesregierung. So sieht es § 23 des Aufenthaltsgesetzes vor. Die könnte jedoch ein Knackpunkt sein, macht die seit Mai 2025 regierende Mehrheit in Berlin aus CDU, CSU und SPD doch vor allem mit voller migrationspolitischer Härte von sich reden.

Weiter wird die Landesregierung mit dem Beschluss des NRW-Landtages aufgefordert, sich auf Bundesebene „für eine bundesweite menschenrechtsbasierte Bleiberechtsregelung für Ezidinnen und Eziden einzusetzen, die ihrer besonderen Verfolgungsgeschichte gerecht wird.“ Eine solche Regelung wird derzeit in mehreren Anträgen von Oppositionsfraktionen im Bundestag gefordert, über die noch nicht abschließend beraten worden ist (Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 08. Juli 2025; Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke vom 13. Januar 2026). Nordrhein-Westfalen könnte einem solchen Vorhaben nun etwa mit einer Bundesratsinitiative weiteres Gewicht verleihen. Zu dem Gesetzentwurf der grünen Bundestagsfraktion soll am 23. Februar 2026 eine öffentliche Sachverständigenanhörung im Bundestag stattfinden.

Bis die Landesregierung den Landtagsbeschluss ausgeführt und das Bundesinnenministerium die Zustimmung geprüft hat, sollten nordrhein-westfälische Ausländerbehörden aus Respekt vor der Entscheidung des Landtages keine Abschiebungen von êzîdischen Geflüchteten durchführen.

Sachverständigenanhörung im Integrationsausschuss des Landtages zeigt gravierende Menschenrechtslage im Irak auf
Zwei Wochen vor dem Beschluss des Landtages haben Anfang Januar 2026 Sachverständige im Integrationsausschuss des Landtages umfassend Rede und Antwort zur Situation êzîdischer Geflüchteter in Nordrhein-Westfalen und zur Lage im Irak gestanden. Vertreter:innen vom Katholischen Büro NRW, dem Evangelischen Büro NRW, dem Flüchtlingsrat NRW e.V. und dem Zentralrat der Êzîden in Deutschland fanden klare Worte. Daneben nahm Professor Dr. Dr. Jan Ilhan Kizilhan von der Dualen Hochschule Baden-Württemberg ausführlich Stellung. „Wir reden von einem genozidalen Umfeld, in das die Êzîden wieder zurückgeschickt werden sollen“, warnte er.

Zahlreiche Abschiebungen und drohende Abschiebungen von êzîdischen Geflüchteten in NRW
Wie wichtig der breit getragene Beschluss im Landtag ist, zeigen regelmäßige Berichte über Abschiebungen oder drohende Abschiebungen von êzîdischen Geflüchteten in NRW in den letzten Monaten oder Jahren, etwa in Greven, Petershagen, Remscheid oder Köln. Das Landesfluchtministerium verweigert in der Regel die Auskunft, wie viele Êzîd:innen aus NRW abgeschoben würden, dies werde nicht erfasst. Eine Kleine Anfrage im Landtag ergab jedoch, dass allein mit einem Sammelcharter vom Düsseldorfer Flughafen am 30. September 2025 vier Menschen êzîdischen Glaubens in den Irak abgeschoben worden sind.

Saber Elias wurde Ende 2024 in Gütersloh festgenommen, nach seiner Abschiebung traf ihn Leon Holly für die Zeitung taz in einem Flüchtlingslager im Nordirak. Die 63-jährige Êzîdin Gule Hassan Ido wurde im September 2023 in der Ausländerbehörde des Kreises Mettmann im Beisein ihres Sohnes festgenommen und nach mehreren Wochen Inhaftierung im Abschiebegefängnis Ingelheim alleine in den Irak abgeschoben.

Nach dem Landtagsbeschluss wird es auch darauf ankommen, dass insbesondere Abgeordnete der CDU und der SPD sowie Regierungsmitglieder der CDU ihre Gesprächskontakte in die Bundesregierung nutzen, um dort auf eine rasche Zustimmung zum Landesschutzprogramm zu drängen. Aktive in Ehren- wie Hauptamt können ihre örtlichen Abgeordneten dazu befragen. Nordrhein-Westfalen kann mit diesem Beschluss auch Vorbild für andere Bundesländer sein.

Kontakt
Abschiebungsreporting NRW
Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V., Köln
Sebastian Rose
Telefon 0221 / 972 69 32
Mobil 01575 / 40 35 862
E-Mail: rose (at) abschiebungsreporting.de

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Übersicht 38 über den Beratungsverlauf und die Abstimmungsergebnisse in den Ausschüssen gemäß § 82 Absatz 2 der Geschäftsordnung, Landtag NRW Drucksache 18/17441, 22. Januar 2026 (dort Seite 14)

Schutz von Ezidinnen und Eziden aus humanitären Gründen in Nordrhein-Westfalen: Aufnahmeanordnung nach § 23 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz, Gemeinsamer Entschließungsantrag der Fraktionen CDU, SPD, Grünen und FDP, Landtag NRW Drucksache 18/15906 (Neudruck), 30. September 2025
→ dazu Protokoll der Sachverständigenanhörung vom 08. Januar 2026
→ dazu Video der Sachverständigenanhörung vom 08. Januar 2026
→ dazu vollständiger Beratungsverlauf von September 2025 bis Januar 2026

Zentralratsvorsitzender Irfan Ortac. „Mit der Abschiebung von Jesiden löst man keine Probleme“, in: Rheinische Post vom 18. Januar 2026

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