Abschiebungen sind grausam, sie verletzen die Würde der betroffenen Personen, reißen Familien auseinander und bringen Menschen nicht selten in lebensbedrohliche Situationen. Trotzdem werden laut Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) aus Deutschland jährlich über 20.000 Menschen abgeschoben (mit Ausnahme der Pandemiejahre 2020-22). Nordrhein-Westfalen, das bevölkerungsstärkste Bundesland, hält mit 4.784 Abschiebungen im Jahr 2025 den traurigen Rekord.ii
Dass die gesamtdeutsche Asyl- und Migrationspolitik so stark auf Abschiebungen setzt, ist Ergebnis einer kontinuierlichen Diskursverschiebung: Eine Datenanalyse der Süddeutschen Zeitungiii von 2021 zeigt, wie sich die öffentliche Debatte seit dem „Sommer der Migration“ 2015 immer weiter „vom im Grundgesetz (Artikel 16a) festgeschriebenen Recht auf Asyl“ entfernt: Migration erscheint als „Bedrohungsszenario“ und Einwanderung wird als „Tatbestand“ gelabelt. Begriffe wie „Remigration“ werden salonfähig und sind mittlerweile fester Bestandteil des Diskurses.
In NRW brachte die schwarz-gelbe Landesregierung 2018 den Asyl-Stufen-Planvi auf den Weg, der bis heute gilt. Alle Asylsuchenden werden demnach für mindestens sechs Monaten in Landeslagern festgehalten – diejenigen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, sogar bis zu 24 Monate. Menschen aus behauptet sicheren Herkunftsstaaten müssen bis zu ihrer Abschiebung in den Landeslagern ausharren. Mit der Reform des ansonsten sehr restriktiven Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, die zum 12. Juni 2026 in Kraft trat, ist lediglich für Familien mit minderjährigen Kindern eine Verbesserung eingetreten. Diese müssen nun nach spätestens zwei Monaten in Landesunterkünften in die Kommunen zugewiesen werden.
Ein wesentlicher Teil der Abschiebungen in NRW wird von den Zentralen Ausländerbehörden (ZABen) geplant und durchgeführt. Sie sind Teil einer schrittweisen Zentralisierung von Abschiebungen, die letztlich dazu dient, schneller und „effizienter“ abzuschieben. Jeder Regierungsbezirk in NRW besitzt eine eigene ZAB, deren Etat sich in den letzten Jahren von etwa 16 Millionen Euro (2017) bis heute fast vervierfacht hat. Auch die Anzahl der Planstellen ist kontinuierlich gestiegen und die Zuständigkeitsbereiche werden immer weiter ausdifferenziert und ausgeweitet.
Trotz der zunehmenden Relevanz sind nur wenige Informationen über das Vorgehen der ZABen öffentlich zugänglich und die innere Organisation der Behörden ist äußerst intransparent. 2023 haben wir die erste Auflage dieses Textes veröffentlicht. Höchste Zeit also für eine Neuauflage, um genauer hinzuschauen und die Arbeit der ZABen kritisch in den Blick zu nehmen.
Wofür sind die Zentralen Ausländerbehörden (ZABen) NRW da?
Laut Verordnung über Zuständigkeiten im Ausländerwesen (ZustAVO)vii sind die Zentralen Ausländerbehörden in NRW „für alle aufenthalts-, asyl-, und passrechtlichen Maßnahmen für ausländische Personen“ zuständig – solange eine Wohnverpflichtung in einer Aufnahmeeinrichtung besteht oder die Person dort untergebracht ist. Zu diesen Einrichtungen zählen zurzeit sechts Erstaufnahmeeinrichtungen, 32 Zentrale Unterbringungseinrichtungen (ZUEen) und 15 Notunterkünfte (Stand: 31.08.2026). Nicht zuständig sind die ZABen dagegen für Menschen, die in keiner Aufnahmeeinrichtung, sondern beispielsweise in einem Mietverhältnis in einer Kommune oder einer kommunalen Unterkunft leben – diese Menschen fallen in den Verantwortungsbereich der kommunalen Ausländerbehörden. Wenn es darum geht, eine Person aus einer Kommune abzuschieben, können die ZABen zudem die kommunalen Ausländerbehörden beim Vollzug in Amtshilfe unterstützen. (vgl. Report vom Februar 2022 aus Schwerte)viii.
Die ZABen beschaffen Pässe bzw. Passersatzpapiere, führen (Sammel-)Abschiebungen, (Sammel-)Anhörungen und Botschaftsanhörungen durch und unterstützen bei sogenannten „freiwilligen Ausreisen“ (ZustAVO). In diesem Zusammenhang von „Freiwilligkeit“ zu sprechenix, ist zynisch, denn oft werden die Betroffenen so massiv unter Druck gesetzt, dass sie für sich keine Perspektive sehen, in Deutschland zu bleiben.
Zu den weiteren Aufgaben gehört die bundesländerübergreifende Kommunikation zum sogenannten „Rückkehrmanagement“ sowie gemeinsame Projekte mit den europäischen Abschiebebehörden.
Wo in NRW gibt es Zentrale Ausländerbehörden?
Seit 2019 gibt es in NRW fünf ZABen, eine für jeden Regierungsbezirk. Sie sind in Köln, Unna, Coesfeld, Essen und Bielefeld angesiedelt. In den letzten fünf Jahren gab es in NRW einige Umstrukturierungen in der Organisation: So wurde 2017 die ZAB Dortmund geschlossen, dafür wurden deren Aufgaben von der ZAB Unna übernommen. 2018 wurde trotz zivilgesellschaftlicher Proteste und erheblicher Widerstände auf lokalpolitischer Ebene jeweils eine ZAB in Coesfeldx und Essenxi installiert. Die ZABen sind kommunale Behörden und bei den jeweiligen Stadt- bzw. Kreisverwaltungen angesiedelt. Sie sind keine Landesbehörden, werden aber vollständig vom Land NRW finanziert. Die Aufsicht über die Zentralen Ausländerbehörden führt die Bezirksregierung, in deren Bezirk die jeweilige Zentrale Ausländerbehörde ihren Sitz hat. Oberste Aufsichtsbehörde ist das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI).
Die Zentralen Ausländerbehörden sind auf je einen Bereich spezialisiert, mit dem Ziel, Abschiebungen aus NRW möglichst „effektiv“ durchzuführen. Auch bei der Beschaffung der Pass-Ersatz-Papiere sind die ZABen jeweils für bestimmte Herkunftsländer zuständig. Der Kreis Unna gibt auf seiner Website die Länder an, für deren Passersatz-Papiere die ZAB zuständig ist, die ZAB Essen benennt die Länder in ihrem turnusmäßigen Halbjahresbericht. Zu den anderen ZABen stellte uns das Ministerium in der Vergangenheit keine Informationen zur Verfügung. Daher listen wir für Köln, Coesfeld und Bielefeld zumindest die Länder auf, die wir aus unseren Unterlagen zuordnen können.
Mit dem von der schwarz-grünen Landesregierung im September 2024 beschlossenen sogenannten „Maßnahmenpaket zu den Bereichen „Sicherheit, Migration und Prävention“ nach dem Anschlag auf das Stadtfest in Solingen im August 2024 ist es erklärtes Ziel der Landesregierung, „schrittweise die Zuständigkeit der fünf Zentralen Ausländerbehörden zur stärkeren Unterstützung bei Abschiebungen“ zu erweitern. Mit dem zum 01. September 2026 begonnenen „Modellprojekt ZAB-Ausbau“ in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf verfolgt die Landesregierung dieses Ziel.
Das Abschiebungsreporting NRW lehnt diese politischen Konzepte der zweiten Zentralisierung von Abschiebungen ab. Menschen sind keine Listen, sondern Menschen. Sie haben das Recht auf örtlich für Sie zuständige Behörden.
Wie sind die ZABen in NRW organisiert und welche spezifischen Zuständigkeiten haben sie?
ZAB Unna
→ zuständig für alle Geflüchteten, die in den Landeseinrichtungen im Regierungsbezirk Arnsbergxii untergebracht sind
- Personal: von 60-70 Mitarbeitenden (2018) auf 126 Planstellen gestiegen (2025)xiii
Zuständig für die Beschaffung der Passersatz-Papiere für: Angola, Benin, Belarus (vorübergehend ausgesetzt),Bosnien und Herzegowina, Burkina Faso, Burundi, Gambia, Guinea-Bissau, Irak, Kongo, Mauretanien, Mongolei, Palästina, Ruanda, Russland (vorübergehend ausgesetzt), Senegal, Simbabwe, Somalia, Syrien, Togo, Türkei, Uganda, Ukraine (vorübergehend ausgesetzt)
ZAB Essen
→ zuständig für alle Geflüchteten, die in den Landeseinrichtungen im Regierungsbezirk Düsseldorf untergebracht sind
- Personal: verfügt über 108 Planstellen
- Hat als einzige der ZABen einen turnusmäßigen Jahresbericht 2025xiv veröffentlicht
Landesweite Verantwortlichkeiten
- hat Zuständigkeit für bestimmte aufenthaltsrechtliche Maßnahmen –insbesondere für Ausweisungen aufgrund staatsschutzrelevanter Erkenntnisse
Zuständig für die Beschaffung der Passersatz-Papiere für: Guinea-Bissau, Guinea, Liberia, Nigeria, Tadschikistan (2022)
ZAB Köln
→ zuständig für alle Geflüchteten, die in den Landeseinrichtungen im Regierungsbezirk Köln untergebracht sind
- Personal: Verfügt über 125 Planstellen
Landesweite Verantwortlichkeiten
- zuständig für die „Zentrale Transportkoordination“: Das heißt, die ZAB Köln organisiert alle Fahrten zur Vorbereitung und zum Vollzug von Abschiebungen in NRW.
Zuständig für die Beschaffung der Passersatz-Papiere für: Marrokko, Tunesien
ZAB Coesfeld
→ zuständig für alle Geflüchteten, die in den Landeseinrichtungen im Regierungsbezirk Münster untergebracht sind
- Personal: Von den ursprünglich geplanten 78 Stellen waren 2019 nur 55 besetzt. Mittlerweile hat die ZAB 127,5 Planstellen zur Verfügung (2025)
- Widerstände gegen die Einrichtung der ZAB in Coesfeld: Vor 2018 war Bielefeld die zuständige ZAB für den Kreis Coesfeld und die anderen Kreise im Münsterland. Nachdem die Errichtung einer ZAB in der Stadt Münster erfolgreich verhindert wurdexv, gab es auch in Coesfeld im Vorfeld Proteste gegen die geplante Abschiebebehördexvi.
- Besonders gewaltsames Vorgehen: Das Netzwerk Kirchenasyl Münster berichtete im Jahr 2019 in einem offenem Briefxvii von mehreren nächtlichen Abschiebungen pro Woche aus der ZUE Münster. Viele (Mehrbett-)Zimmer der Einrichtung würden auf der Suche nach Personen, die abgeschoben werden sollen, durchsucht, wobei der grundgesetzlich garantierte Richtervorbehalt ignoriert wird.
Landesweite Verantwortlichkeiten
- für alle Beschäftigten der nordrhein-westfälischen kommunalen und zentralen Ausländerbehörden bietet die ZAB Coesfeld Grund- und Aufbauschulungen in Selbstverteidigungstechniken, Einsatzkommunikation sowie Eingriffs- und Deeskalationstechniken an (sog. Eigensicherungstrainings)
Zuständig für die Beschaffung der Passersatz-Papiere für: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Russische Föderation, Ukraine und Belarus.
ZAB Bielefeld
→ zuständig für alle Geflüchteten, die in den Landeseinrichtungen im Regierungsbezirk Detmold untergebracht sind
- Personal: Mit 127 Planstellen die größte der ZABen (2024-2026)
Landesweite Verantwortlichkeiten
- Aufgabe der Zentralstelle für Flugabschiebungen NRW (ZFA): Wenn die Ausländerämter in NRW jemanden abschieben wollen, melden sie sich bei der ZFA in Bielefeld. Die ZFA verfügt über 6 Mitarbeiter:innen, die Abschiebungen in Sammelchartern und Linienflügen vorbereiten. Dazu legen sie Airline, Route und Flugdaten fest und buchen die Flüge über ein Vertragsreisebüro. Die ZFA gewährleistet auch, dass Vereinbarungen mit dem Herkunftsland eingehalten werden und gegebenenfalls Flugbegleitung durch Sicherheits- oder medizinisches Personal gewährleistet ist. Wenn zu einer Person, die auf dem Luftweg abgeschoben wird, „sicherheitsrelevante Erkenntnisse“ vorliegen, muss der Flug durch die Personenbegleiter-Luft der Bundespolizei oder andere ausgebildete Sicherheitsbegleiter:innen begleitet werden. Sollten die Standards nicht eingehalten werden können, muss die ZFA die Abschiebung abbrechen.
- Aufgabe der Zentralen Rückkehrkoordination (ZRK): Die Zentrale Rückkehrkoordination wurde 2016 eingerichtet, um die kommunalen Ausländerbehörden bei Fragen zu Abschiebungen zu unterstützen. Die ZRK selbst organisiert keine Abschiebungen, denn dafür sind „originär die Zentralen Ausländerbehörden zuständig“.
Zuständig für die Beschaffung der Passersatz-Papiere für: Sri Lanka (2022)
Wieviel Geld haben die Zentralen Ausländerbehörden zur Verfügung?
Das Land NRW lässt sich seinen Apparat richtig was kosten und die Tendenz ist eindeutig steigend: Der Etat der Zentralen Ausländerbehörden betrug im Jahr 2017 16 Millionen Euro und 2023 bereits bis zu 46.962.000 Euroxviii fast dreimal so viel. Im Jahr 2026 hatten die ZABen schon knapp 64 Millionen Euro zur Verfügung. Für 2027 planen CDU und Bündnis 90/ Die Grünen im Haushaltsplanentwurf mit über 95 Millionen Euro, ein Anstieg um über 30 Millionen Euro. Voraussichtlich im Dezember 2026 wird über den neuen Haushalt im Landtag entschieden.
Wie sind die Mitarbeitenden der ZABen ausgerüstet?
Auf Anfrage teilt das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) mit, dass zur „gängigen“ Ausrüstung der ZAB-Mitarbeitenden unter anderem „Handfesseln, Reiz- und Betäubungsstoffe“ zählten. Aus einem Erlass des MKJFGFI vom 08. Dezember 2021xix geht hervor, dass „die kommunalen und zentralen Ausländerbehörden unterschiedlich gut auf Widerstandshandlungen“ der von Abschiebung Betroffenen vorbereitet seien. Daher wird den Mitarbeitenden umfangreiche Ausrüstung empfohlen, unter anderem die Beschaffung von Hand- und Fußfesseln (Stahl). Wie die Fußfesseln in der Praxis zur Anwendung kommen, zeigt ein Bericht der Westfalenpostxx aus der Ausländerbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein. Der Einsatz von derartigen sogenannten „Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt“ hat sich bundesweit zwischen 2015 und 2018 von 135 auf 1.231 Fälle fast verzehnfacht.xxi
Die Arbeit und Organisation der ZABen ist intransparent
Die Zentralen Ausländerbehörden spielen für die Asylpolitik Nordrhein-Westfalens eine immer größere Rolle. Angesichts der immensen Summen, mit denen dieser Abschiebeapparat die Steuerzahler*innen belastet, ist es ein Affront, wie wenig der inneren Organisation und Vorgehensweisen der ZABen der Öffentlichkeit transparent gemacht wird. Außer der ZAB Essen veröffentlicht keine der Zentralen Ausländerbehörden Berichte ihrer Arbeit. Sucht man im Internet nach Informationen, finden sich lediglich Gesetzestexte und Verordnungen, aber keine Publikationen der ZABen selber. Auf Anfrage verweisen die ZABen nur auf das MKJFGFI, als oberste Ausländerbehörde, bzw. teilen mit, dass keine Tätigkeitsberichte erstellt würden – lediglich die ZAB Essen legt den kommunalen Gremien einen Jahresbericht vor.
Autor: Bo Wehrheim
Quellen:
i Bundeszentrale für politische Bildung (bpb):
https://www.bpb.de/themen/migration-integration/zahlen-zu-asyl/265765/abschiebungen-in-deutschland/#node-content-title-1
ii Jahresbericht der unabhängigen Abschiebungsbeobachtung NRW: Berichtszeitraum 2025
https://www.diakonie-rwl.de/sites/default/files/2026-07/Jahresbericht_Abschiebungsbeobachtung%202025_final.pdf
iii Datenanalyse der Süddeutschen Zeitung:
https://www.sueddeutsche.de/projekte/artikel/politik/bundestag-das-gehetzte-parlament-e953507/
iv PrO ASYL: Hau-ab-Gesetz in Kraft – Neuregelungen des »Migrationspakets« im Überblick vom 20.08.2019:
https://www.proasyl.de/news/achtung-hau-ab-gesetz-ab-morgen-in-kraft-neuregelungen-des-migrationspaktes-im-ueberblick/
v Vortrag Rückkehrmanagement gefährdet Flüchtlingsschutz, Dietrich Eckeberg, 27.11.2022:
https://www.kircheundgesellschaft.de/media/221127_eckeberg_frei.pdf
vi Pressemitteilung Landesregierung NRW zum Asylstufenplan vom 24.04.2018:
https://www.land.nrw/pressemitteilung/fluechtlingsminister-stamp-kabinett-beschliesst-asyl-stufenplan-zur-entlastung-der
vii § 15 ZustAVO Verordnung über Zuständigkeiten im Ausländerwesen:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=9444165,16
viii Report „Nachtabschiebung statt Chancenaufenthaltsrecht“ vom 15. Februar 2022:
https://www.abschiebungsreporting.de/gemeinsame-pressemitteilung-nachtabschiebung-statt-chancen-aufenthaltsrecht/
ix Artikel „Von wegen freiwillig“ und Video zur „Freiwilligen Rückkehr“, medico international:
https://www.medico.de/freiwillige-rueckkehr und https://www.freiwillige-rueckkehr.de/
x Artikel az-online: „30 Menschen sagten Nein zur ZAB“ vom 8.3.2018:
https://www.azonline.de/lokales/coesfeld/30-menschen-sagten-nein-zur-zab-1326718
xi Artikel antirassismus-telefon: Gegen den lokalen Protest wird Essen zum Standort für Abschiebepolitik vom 9.11.2018:
http://www.antirassismus-telefon.de/zentrale-auslaenderbehoerde-zab-in-essen-gegen-den-lokalen-protest-wird-essen-zum-standort-fuer-abschiebepolitik/09/11/2018/
xii Kreis Unna – Zentrale Ausländerbehörde:
https://www.kreis-unna.de/Gesellschaft/Migration/Zentrale-Ausländerbehörde-ZAB-/
xiii Kreis Unna: Produkthaushalte 2025/2026 Zentrale Ausländerbehörde
https://www.kreis-unna.de/PDF/2025_2026_FB_33_Budgetband_digital_.PDF?ObjSvrID=3674&ObjID=8210&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1737532808
xiv Jahresbericht (2025) der ZAB Essen:
https://ris.essen.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZdYasS8QGLow4wexlBzuu2T3oJwlv2p0pFuubeYAJlRY/Jahresbericht_2025.docx.pdf
xv Pressemitteilung des Bündnisses „NO ZAB“ vom 1.2.2018:
https://www.itpol.de/pressemitteilung-zab-verhindert-ein-erfolg/
xvi Facebookseite der Kampagne No ZAB in Coesfeld:
https://www.facebook.com/kaemperjo/
xvii Offener Brief des Netzwerk Kirchenasyl Münster von 2019:
https://www.frnrw.de/ehrenamt-initiativen/meldungen-aus-den-initiativen/offener-brief-des-netzwerk-kirchenasyl-muenster-zu-gewaltsamen-abschiebungen-aus-der-zue-muenster.html
xviii Erläuterungsband zum Entwurf des Einzelplans 07 für das Haushaltsjahr 2023:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-356.pdf
xix Erlass PSA zum TOP 2.1.1 11.05.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Bevölkerungsschutz, Kreistag Siegen-Wittgenstein:
https://sitzungsdienst.kdz-ws.net/gkz110/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZTbATpR-UQ1JXj_Hbbio_bptSdcw6EmZZe5UB9yfG05G/Anlage_2.1_-_Erlass_PSA.pdf
xx Artikel der Westfalenpost: „Ausländerbehörde: Die Fesseln werden fachgerecht angelegt“ vom 6.5.2022:
https://www.wp.de/staedte/siegerland/auslaenderbehoerde-die-fesseln-werden-fachgerecht-angelegt-id235275493.html
xxi Deutsche Welle: „Gewaltspirale bei Abschiebungen dreht sich schneller“ vom 12.08.2019:
https://www.dw.com/de/gewaltspirale-bei-abschiebungen-dreht-sich-schneller/a-49998654
xxii Tätigkeitsbericht der ZAB Coesfeld 2022 (Anlage 4):
https://www.kreis-coesfeld.de/sessionnet/sessionnetbi/si0057.php?__ksinr=2861