Mitte Dezember 2024 hat das Abschiebungsreporting NRW an einer Anhörung im Integrationsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtages teilgenommen. Gesprochen wurde dort über den Antrag der FDP-Fraktion „Kompetenzen für Rückführung und freiwillige Rückkehr bündeln – Zuständigkeiten im Ausländerwesen neu ordnen und zentrale Rückführungszentren schaffen!“ (Landtag NRW, Drucksache 18/10532).
Ein Mantra, das Abschiebungen lediglich als eine Frage von Effizienz, besserer Logistik und Organisation begreift und betrachtet, weist das Abschiebungsreporting NRW grundsätzlich zurück. Die politische und auch öffentliche Diskussion ist jedoch vielfach darauf begrenzt. Es geht allerdings um eine gewaltvolle Zwangsmaßnahme, die bei vielen Betroffenen jahrelange Spuren hinterlässt. Bei einer weiteren Zentralisierung der Abschiebungsbürokratie droht die Gefahr, dass immer öfter allein nach Aktenlage entschieden wird, von anonymen Großbehörden.
Die Stellungnahme des Abschiebungsreporting NRW konzentrierte sich schwerpunktmäßig auf Fragen der Zentralisierung des Abschiebevollzuges, auf menschenrechtliche Fragen, auf Fragen der Kinderrechte bei Abschiebungen, auf rechtswidrige Abschiebungen und Abschiebeversuche trotz bestehender Teilzentralisierung von Abschiebungen in Nordrhein-Westfalen sowie auf den stark wachsenden Mittelansatz für die fünf Zentralen Ausländerbehörden ohne hinreichende öffentliche oder parlamentarische Kontrolle. Daneben wurde auf die Perspektivlosigkeit bei der etwaigen Einrichtung von zentralen Rückführungslagern in Nordrhein-Westfalen hingewiesen. Zudem wurden Fragen des Rechtsschutzes angesprochen. Das Abschiebungsreporting NRW lehnt zentrale Abschiebelager ab.
Die Stellungnahme des Abschiebungsreporting NRW kann auf der Landtags-Website nachgelesen werden (Landtag NRW, Stellungnahme 18/2213). Zudem gibt es eine Aufzeichnung der Sitzung des Integrationsausschusses vom 12. Dezember 2024.
Neben der Stellungnahme des Abschiebungsreporting NRW lagen schriftliche Stellungnahmen des Kreises Coesfeld, der Stadt Krefeld sowie der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen vor. Der Kreis Coesfeld ist Träger einer von fünf Zentralen Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen. Der vollständige Beratungsverlauf zu oben genanntem Antrag kann hier nachgelesen werden.