Die Abschiebung des suizidgefährdeten Tamilen Anil1 aus dem Abschiebegefängnis Büren nach Sri Lanka ist gestern erst abends gerichtlich gestoppt worden, als sich der Betroffene bereits am Flughafen Frankfurt am Main befand. Der Kreis Wesel wurde damit vom Verwaltungsgericht Düsseldorf vorläufig in die Schranken gewiesen. Das Abschiebungsreporting NRW hatte gestern gemeinsam mit dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg und dem Verein „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.“ erstmals über die Situation von Anil berichtet.
Der Fall von Anil zeigt auf, wie sehr die Rechte von schwer kranken und suizidgefährdeten Menschen im Abschiebevollzug in Nordrhein-Westfalen eingeschränkt werden. Trotz wochenlanger Inhaftierung in Abschiebehaft teilte der Kreis Wesel auch den tätigen Rechtsbeiständen den Abschiebetermin über lange Zeit nicht mit, obwohl der Flug für den Mann bereits Wochen zuvor gebucht worden war und er aus der Abschiebehaft nicht fliehen kann. Dies verletzt Betroffene in ihrem Recht auf einen effektiven Rechtsschutz, was verfassungswidrig ist.
Die Anwältin des Mannes erfuhr gestern erst im Laufe des Tages, dass ihr Mandant gestern abgeschoben werden solle. Sie konnte erst daraufhin das Verwaltungsgericht Düsseldorf anrufen und beantragte aufgrund der Suizidalität des Mannes den Stopp der Abschiebung. Der Kreis Wesel dagegen kannte den Abschiebetermin genau und hatte aus diesem Grund bereits Tage zuvor eine sogenannte Schutzschrift beim Gericht hinterlegt, also eine schriftliche Erwiderung auf einen möglicherweise eingelegten Rechtsbehelf. Das Gericht folgte jedoch dem Antrag der Anwältin und setzte die Abschiebung vorläufig aus.
Sebastian Rose, Abschiebungsreporting NRW, Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.:
„Der Umgang mit schwer kranken oder suizidgefährdeten Menschen bei drohenden Abschiebungen, in der Abschiebehaft und im Abschiebevollzug muss endlich Thema der politischen Diskussion in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus werden. Die Gesundheit und das Leben von Menschen wie Anil werden aufs Spiel gesetzt, um eine Abschiebung durchzudrücken. Das muss aufhören. Anil muss jetzt die Möglichkeit haben, umfassend medizinisch behandelt zu werden. Dafür braucht es Ruhe und Zeit.“
Auch dass NRW-Behörden weiter nach Sri Lanka abschieben wollen, ist fatal. Einzig das Verwaltungsgericht Münster stoppte 2022 in mehreren vorläufigen Entscheidungen Abschiebungen in das Land, das von einer schweren Krise gezeichnet ist.
Kontakt:
Abschiebungsreporting NRW
Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
Sebastian Rose
Mobil 01575 / 40 35 862
E-Mail: rose@abschiebungsreporting.de
Hintergrund:
Planungen für Abschiebungen von schwer kranken Menschen sind im Kreis Wesel kein Einzelfall. Das Bündnis „Aktion Bleiberecht“ hat im Herbst 2022 die drohende Abschiebung eines schwer kranken Mannes nach Nigeria dokumentiert. Der Mann lebt in Xanten im Kreis Wesel. Die geplante Abschiebung wurde später zunächst storniert.
Abschiebungen nach Sri Lanka werden auch durch Sammelanhörungen vorbereitet, bei denen Vertreter:innen der Behörden aus Sri Lanka gemeinsam mit deutschen Behörden kooperieren. Eine solche Sammelanhörung Sri Lanka fand im August 2022 bei der Zentralen Ausländerbehörde Bielefeld statt.
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Warnhinweis:
Haben Sie Suizidgedanken oder haben Sie diese bei einem Bekannten festgestellt? Hilfe bietet unter anderem die Telefonseelsorge: Anonyme Beratung erhalten Sie rund um die Uhr unter den kostenlosen Nummern 0800 / 111 0 111 und 0800 / 111 0 222. Online: https://www.telefonseelsorge.de/ (Chatberatung und Mailberatung)
1 Zum Schutz der betroffenen Person und ihrer Familie wurde der Name geändert.
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