Nein zum heute im Bundestag verhandelten Rückführungsverbesserungsgesetz

Für die Verteidigung der freien, offenen und demokratischen Gesellschaft

Gemeinsame Presseinformation des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereines e.V., des Komitees für Grundrechte und Demokratie e.V. und des Abschiebungsreporting NRW, 18. Januar 2024

[Berlin/ Köln]

Heute wird im Bundestag das „Rückführungsverbesserungsgesetz“ verabschiedet werden. Entscheidende Kernpunkte sind:

  • Haft von Schutzsuchenden soll in vereinfachten Verfahren massiv ausgeweitet werden. Gleichzeitig wurde eine grundsätzlich verpflichtende Beiordnung anwaltlicher Vertretung im Freiheitsentziehungsverfahren nicht umfassend umgesetzt.
  • Verfassungsrechtlich höchst bedenkliche Wohnungsdurchsuchungen sollen auf die Räume unbeteiligter Dritter ausgeweitet werden. Es drohen weiterer Rechtsbruch und Traumatisierungen von Bewohner*innen in Sammelunterkünften.
  • Das Sonderrecht bei Abschiebungen wird durch Verstärkung von Geheimhaltungspflichten vertieft. Dies erschwert gerichtlichen Rechtsschutz.
  • Falsche oder unvollständige Angaben im Asylverfahren sollen strafrechtlich sanktioniert werden. Dies überlastet u.a. Behörden und verstößt gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz, sich nicht selbst belasten zu müssen.
  • Das Strafmaß für Schleusung soll hochgesetzt und damit Flucht und Fluchthilfe stärker kriminalisiert werden.

Dieses Gesetz führt zur Ausweitung von rechtswidriger Haft sowie zu massiven Grundrechtseinschränkungen von Geflüchteten. Es folgt der Logik der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), welches geschlossene Grenzen zum Normalzustand erhebt, Flucht zu illegaler Migration erklärt und Asyl zum Gnadenrecht macht.

Berenice Böhlo vom Vorstand des RAV e.V. stellt fest: „Das „Rückführungsverbesserungsgesetz“ setzt für bestimmte Gruppen Rechtsstandards herab. Statt die Menschenrechte zum Ausgangspunkt politischen Handelns zu nehmen, wird das Fundament unserer Gesellschaft basierend auf Gleichheit und Rechtsstaat für alle weiter ausgehöhlt.“

Britta Rabe vom Grundrechtekomitee kommentiert: “Erfahrungsgemäß werden vor allem die Geflüchteten selbst Opfer von Kriminalisierung von Schleppern. Die jetzige Gesetzesfassung kann weiterhin als Grundlage für eine Kriminalisierung der zivilen Seenotrettung verwendet werden.”

Sebastian Rose vom Abschiebungsreporting NRW erklärt: „Dieses Gesetz wird zu einer Zunahme rechtswidriger Abschiebehaft und zur weiteren Brutalisierung von Abschiebungen führen. Dies ist eine Katastrophe für die Betroffenen und verroht die Gesellschaft insgesamt.“

Wir rufen zur vorbehaltlosen Verteidigung des „Rechts, Rechte zu haben“ (Hannah Arendt) auf.

Kontakt:
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.
Rechtsanwältin Berenice Böhlo
Telefon: +49 (0)30 41 72 35 55
E-Mail: kontakt (at) rav.de


Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
Britta Rabe
Telefon: 0221 / 972 69 -20 und -30
E-Mail: brittarabe (at) grundrechtekomitee.de


Abschiebungsreporting NRW
Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V., Köln
Sebastian Rose
Telefon 0221 / 972 69 32
Mobil 01575 / 40 35 862
E-Mail: rose (at) abschiebungsreporting.de


Mehr:

Geplantes, neues Abschiebegesetz schränkt Grundrechte von Betroffenen weiter massiv ein, Gemeinsame Presseinformation des Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein e.V., des Komitees für Grundrechte und Demokratie e.V. und des Abschiebungsreporting NRW, 07. November 2023