Es ist 6 Uhr morgens am 7. Juli 26 als A. gewaltsam aus dem Schlaf gerissen wird. Sie hört einen dumpfen Knall, ohne Vorwarnung wird ihre Zimmertür aufgebrochen (siehe Foto) und eine große Anzahl von Polizist*innen stürmt herein.

Mit ihren zwei minderjährigen Kindern bewohnte A. eine Unterkunft in einem kleinen Ort im Münsterland, bis sie zu dritt in die Türkei abgeschoben wurden.

Gegenüber dem Abschiebungsreporting berichtet A. später, wie die Beamt*innen sie und ihre Kinder vom Bett gezerrt hätten. Die Kinder weinten, aber A. habe nicht zu ihnen gehen dürfen, um sie zu trösten.

A. ist Kurdin und vor politischer Verfolgung aus der Türkei geflohen. 2025 beantragten sie in Deutschland Asyl, wo bereits ihr Bruder lebte. Für 6 Monate wurde die Familie in einem Lager untergebracht, dann erhielt sie einen Ablehnungsbescheid. A. focht die Entscheidung gerichtlich an und teilte ihren Fall der Härtefallkommission mit.

Im Februar 2026 wurde die Familie in eine kommunale Unterkunft im Münsterland verlegt. A. beklagte den weiten Weg ihrer Kinder zur Schule: Sie müssten 45 Minuten zu Fuß zurücklegen, da es keine öffentlichen Verkehrsmittel gegeben habe. Sie beantragte einen Wechsel der Wohnung. Die Kinder litten unter der Wohnsituation, waren ständig erschöpft und konnten ihre Hausaufgaben nicht richtig erledigen. Trotzdem hatten sie gute Noten und die Lehrkraft stellte sogar ein Zwischenzeugnis aus, um die Fortschritte der Ausländerbehörde mitzuteilen. Die Lehrkraft bestätigte, dass die Kinder sehr gut angepasst seien.

A. selbst leidet unter einer diagnostizierten posttraumatische Belastungsstörung, Depressionen und Schlafstörungen. Als ihr im April 2026 mitgeteilt wurde, dass sie zusammen mit ihren Kindern abgeschoben werden sollte, brach sie zusammen und musste in eine psychiatrische Klinik.

Zum Zeitpunkt der Abschiebung stand die Entscheidung der Härtefallkommission noch aus. Weder die hervorragenden Integrationsleistungen der Kinder, noch die schwere psychische Erkrankung der Mutter hatten einen Einfluss auf die Entscheidung der Ausländerbehörde Coesfeld.

Heute, drei Monate nach der Abschiebung, lebt die Familie bei einer Schwester in der Türkei auf engem Raum, doch es fehlt das Geld, um sich etwas Eigenes zu leisten. A. berichtet dem Abschiebungsreporting, dass ihre Kinder noch heute unter der gewaltsamen Abschiebung leiden: Sie schlafen sehr schlecht, nachts schrecken sie regelmäßig auf und sind verängstigt.

Charlotte Fischer, Abschiebungsreporting NRW:

„Die Abschiebung einer kurdischen Familie in den Unrechtsstaat Türkei ist für sich genommen ungeheuerlich. Darüber hinaus hat die Ausländerbehörde die ausstehende Entscheidung der Härtefallkommission ignoriert. Nicht nur wurden kleine Kinder traumatisiert und das Kindeswohl missachtet, auch auf die schweren Erkrankungen der Mutter wurde keine Rücksicht genommen.“


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