Aus Köln wurde eine 13-jährige Romni zusammen mit ihren Eltern nach Serbien abgeschoben. Ihre drei erwachsenen Brüder durften auf Grund von gültigen Aufenthaltstiteln in Deutschland bleiben. Die Familie lebt seit über 40 Jahren in Nordrhein-Westfalen. Sie sind als Rom:nja Teil der am stärksten diskriminierten Minderheit Europas.
Am 27. März 2025 hatte die Familie einen Termin zur Duldungsverlängerung in der Ausländerbehörde der Stadt Köln im Stadtteil Kalk. Obwohl die Ausländerbehörde dem Vater telefonisch bestätigt hatte, dass die Duldung verlängert werde, wurde die Familie noch während des Termins von Beamt:innen festgenommen. Ohne die Möglichkeit wenigstens das Nötigste zu packen, wurden sie zum Flughafen Düsseldorf gebracht, wo um kurz nach 12 Uhr ein Sammelabschiebecharter der türkischen Fluglinie Corendon Airlines nach Serbien und Nordmazedonien startete.
Die Mutter leidet an einer Herzkrankheit, der Vater ist an Diabetes erkrankt und auf Insulin angewiesen. Da sich die Behörden darum nicht gekümmert hätten, setzte die Schwester des Mannes alle Hebel in Bewegung, ihm die Medikamente noch mitzugeben.
Später berichtet die Schwester gegenüber dem Abschiebungsreporting, wie Behördenmitarbeiter:innen sie drei Stunden vor der Ausländerbehörde warten ließen. Schließlich sei sie mit dem Taxi zum Flughafen gefahren, wo sie von der Polizei abgewiesen wurde. Um kurz nach 12 Uhr startete das Flugzeug ohne die lebenswichtigen Medikamente. Am Ende musste der Vater des Mannes mit einem Fernbus nach Serbien fahren, um seinem Sohn das Insulin zu bringen.
Da die Familie keinen Bezug zu Serbien hat, musste sie dort in einem Hotel unterkommen. Sie sind finanziell sehr schlecht aufgestellt und dem gadjé-rassistischen System Serbiens schutzlos ausgeliefert. Der Begriff „Gadjé“-Rassismus kommt aus dem Romanes und beschreibt den spezifischen Rassismus ausgehend von Nicht-Sinti:zze und -Rom:nja (Gadjé).
Bo Wehrheim, Abschiebungsreporting NRW:
„Es ist unerträglich, dass diese Familie abgeschoben worden ist. Für sie lag ein positives Härtefallersuchen vor, dem die Stadt Köln aus nicht bekannten Gründen nicht gefolgt ist. Damit läuft das humanitäre Votum der nordrhein-westfälischen Härtefallkommission zugunsten der Familie ins Leere.“
Die Schwester vermutet, dass es der Familie negativ ausgelegt wurde, dass das Mädchen unregelmäßig die Schule besucht hat. In dem Zusammenhang ist allerdings relevant, dass innerhalb der Rom:nja-Community ein berechtigtes Misstrauen gegenüber dem deutschen Schulsystem herrscht. Zum einen wirken das transgenerationale Trauma des Völkermordes während der NS-Herrschaft und die schmerzhaften Erinnerungen an die damalige Zeit nach. Damals wurden Schüler:innen aus den Communitys der Sinti:zze, Rom:nja und Jenischen vom Schulbesuch ausgeschlossen und von Schulen verschleppt. Außerdem sind die Kinder an deutschen Schulen auch heute noch massiven Demütigungen und Gadjé-Rassismus ausgesetzt.
Bo Wehrheim, Abschiebungsreporting NRW:
„Deutschland hat durch die systematische Verfolgung und den Völkermord während der NS-Herrschaft eine besondere Verantwortung für Rom:nja, kommt dieser aber nicht nach. Vielmehr werden Familien oft über Jahrzehnte mit Kettenduldungen hingehalten, bekommen weniger Chancen auf Teilhabe und werden schließlich durch Abschiebungen großer Gefahr ausgesetzt. Dabei hat die von der Bundesregierung eingesetzte Unabhängige Kommission Antiziganismus schon 2021 Landesregierungen und Ausländerbehörden aufgefordert, die Praxis der Abschiebung von Rom:nja sofort zu beenden. Auch die Stadt Köln wird in beschämender Weise ihrer historischen Verantwortung nicht gerecht.“
Auch stellt sich die Frage, was die „Leitlinie Kindeswohlaspekte“ der Stadt Köln, die bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen der Ausländerbehörde Berücksichtigung finden soll, für einen Wert hat, wenn ein 13-jähriges, in Deutschland geborenes Mädchen, trotz eines positiven Härtefallersuchens für die Familie kein Bleiberecht erhält und so aus ihrem Alltag gerissen wird. Denn nach der in Deutschland verbindlichen UN-Kinderrechtskonvention sind bei allen behördlichen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Wohl und die Interessen des Kindes vorrangig zu berücksichtigen. Vorliegend war die Abschiebung mit keinerlei Interessen des Kindes zu vereinbaren und daher ein Verstoß gegen bindende kinderrechtliche Vorgaben.
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