Entgegen der von der Bundesregierung veröffentlichten Statements, das „beginnend mit Straftätern und Gefährdern“ nach Afghanistan abgeschoben wird, erreichen uns gegensätzliche Meldungen. Beispielsweise sitzen in Darmstadt derzeit acht oder neun Afghanen in Abschiebehaft, aus Bayern sind uns mindestens drei Fälle bekannt. Es sind uns Fälle bekannt, bei denen Betroffene ohne eine begangene Straftat dort einsitzen, während ihre Familien in Deutschland auf sie warten oder in Afghanistan von den Taliban aufgesucht werden.
Abschiebungen nach Afghanistan müssen sofort gestoppt werden!1
Offiziell erkennt Deutschland die Taliban nicht als legitime Regierung an. Um jedoch die Abschiebungen zu ermöglichen, werden sogenannte „technische“ Verbindungen etabliert. Dies gestattet afghanischen Auslandsvertretungen (der Taliban) die legale Einreise und Übernahme konsularischer Aufgaben in Deutschland. Nun fordern die Taliban noch mehr: laut Recherchen des NDR (Link) möchte das afghanische Regime ihr Personal in Deutschland aufstocken und so eine „reibungslose Abschiebung ausreisepflichtiger Afghanen“ gewährleisten. Die Bundesregierung äußert sich dazu bisher nicht (Stand 09.06.2026). Ohnehin untergräbt die bisherige Zusammenarbeit nicht nur die internationale Ächtung des Taliban-Regimes, sondern macht die Zusammenarbeit mit einer menschenrechtsfeindlichen Regierung salonfähig. Seit der Machtübernahme der Taliban 2021 wurden die Abschiebungen gestoppt, jedoch von der Ampel-Regierung 2024 wieder aufgenommen. Seither wurden 166 Männer nach Afghanistan abgeschoben2. Während die Chancen auf einen Schutzstatus für afghanische Frauen sehr hoch sind, lag die Anerkennungsquote bei alleinstehenden Männern im Januar 2026 bei nur 16%. Die Argumentation: Alleinstehende Männer könnten auf ihr familiäres Umfeld zurückgreifen und es handle sich um „leistungsfähige Erwachsene“. Einzelfallprüfungen kommen dabei oft zu kurz.
Ohnehin wird das Risiko für “verwestlichte Rückkehrer“ und die Willkür der Taliban verkannt. Eine Abschiebung nach Afghanistan kann durch die humanitäre Lage in der Verelendung resultieren, was eine klare Verletzung von Art. 3 EMRK bedeutet. In Afghanistan ist die Hälfte der Bevölkerung von akuter Ernährungsunsicherheit betroffen; eine Erwerbsarbeit ist angesichts der wirtschaftlichen Lage ebenfalls unwahrscheinlich.
Klemens Ross, Beirat Abschiebungsreporting:
„Abgeschobenen drohen in Afghanistan willkürliche Festnahmen und die Verhängung von Folter oder unmenschliche und erniedrigende Behandlung durch das repressive Talibanregime. Abschiebungen nach Afghanistan verstoßen damit gegen das menschenrechtliche Refoulement-Verbot aus Art. 3 EMRK.“
Wir fordern daher von der Bundesregierung, dass ein Abschiebungsstopp für Afghanistan eingeführt wird. Die Bedrohung durch die Taliban muss ernst genommen und der Flüchtlingsstatus für Risikogruppen erteilt werden. Es sollen Bleibeperspektiven und eröffnet und die Zusammenarbeit mit den Taliban sofort gestoppt werden.
1 Die folgenden Ausführungen stützen sich maßgeblich auf: PRO ASYL, Desolate Menschenrechtslage in Afghanistan – Sinkende Schutzquote in Deutschland, Policy Paper 05/2026, 20. Mai 2026, https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/PolicyPaper_Afghanistan_final.pdf
2 BMI, Die Migrationswende wirkt. 30.04.2026 https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/schwerpunkte/DE/migration-dobrindt/migration-dobrindt-schwerpunkt.htm
Kontakt
Abschiebungsreporting NRW
Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V., Köln
Charlotte Fischer
Telefon 0221 / 972 69 32
Mobil 01575 / 40 35 862
E-Mail: info@abschiebungsreporting.de
Hintergrund
Abschiebungsreporting NRW:
Das Projekt „Abschiebungsreporting NRW“ hat im August 2021 seine Arbeit aufgenommen. Die Dokumentationsstelle macht besonders inhumane Aspekte der Abschiebungspraxis in Nordrhein-Westfalen an Einzelfällen öffentlich und nimmt besondere Härten bei Abschiebungen in den Blick. Die Perspektive der Betroffenen steht dabei im Mittelpunkt. Träger des Projektes ist das Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. mit Sitz in Köln. Mehr Informationen finden Sie hier.
Ende Mai 2024 hat das Abschiebungsreporting NRW gemeinsam mit dem Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. ein Buch über Abschiebungen in Nordrhein-Westfalen herausgegeben, das kostenlos als PDF zur Verfügung steht:
Sebastian Rose/Sascha Schießl, Abschiebungen in Nordrhein-Westfalen. Ausgrenzung. Entrechtung. Widerstände, Köln 2024. Herausgegeben von Abschiebungsreporting NRW & Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.